Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.06.2020Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seit der Begehung der angelasteten Tatsachen verstrichene Zeit sowie das Verhalten des Betreffenden während dieser Zeit.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.238.001.2020Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020