Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.06.2020Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit (§ 57a Abs 2 KFG) ist nicht auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden ist. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufs den Begriff "vertrauenswürdig" verwendet, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde derselbe Maßstab anzulegen ist (vgl VwGH 2001/11/0061; vgl zum anzulegenden strengen Maßstab bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit VwGH Ra 2019/11/0068)
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.238.001.2020Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020