Entscheidungen zu § artikel1zu37 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 60

RS Vwgh 1993/10/7 92/16/0064

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita idF 1975/335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0166 E 17. April 1986 VwSlg 6110 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) Vortat in Gestalt eines der erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen. Nur solche Sachen können Gegenstand der Abgab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/14 90/16/0164

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Landesgericht Salzburg als Schöffengericht den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 21. August 1987, 18a Vr nnnn/86, 18a Hv n/87, des teilweise vollendeten und teilweise versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG und § 15 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Wertersatzstrafe (für das nicht sichergestellte Cannabisharz) von 84.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Monat... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.02.1991

RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0164

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita idF 1975/335; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 403; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0089 E 20. September 1984 VwSlg 5917 F/1984; RS 1 Stammrechtssatz Aus der Tatsache, daß das vom Hehler im Zollgebiet erworbene Heroin und Haschisch in Österreich jedenfalls nicht in größeren Mengen erzeugt werden und auch nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/6 90/16/0153

Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Dezember 1989, Zl. 89/16/0185, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 4. August 1989 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Bestrafung des Beschwerdeführers wegen des Finanzvergehens der (vorsätzlichen) Abgabenhehlerei im zweiten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/6 90/16/0180

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer nach mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 5. Dezember 1988 des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weil er in der Zeit von Anfang 1985 bis Anfang 1986 im Bereiche des Hauptzollamtes Wien vorsätzlich Sachen, nämlich einen Perserteppich Isfahan 166 x 107 cm, einen Seidenp... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0153

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §37 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0212 5 Stammrechtssatz Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0180

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Bei einem Ankauf von zum Teil beschädigten Teppichen, die im Inland nicht hergestellt werden und einen außergewöhnlichen Wert repräsentieren, liegt das Abverlangen von Rechnungen geradezu auf der Hand. In einem derartigen Fall darf man sich mit Vorlage von "Kommissionscheinen" nicht begnü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0180

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8;StGB §5 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme des bedingten Vorsatzes ist nicht ein Wissen um eine Tatsache oder um ihre Wahrscheinlichkeit im Sinne eines Überwiegens der dafür sprechenden Momente, sondern es genügt das Wissen um die Möglichkeit. Unter Möglichkeit ist im Falle der Abgabenhehlerei allerdings nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0180

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §37 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0212 5 Stammrechtssatz Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0153

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Der im zweiten Halbsatz des § 8 Abs 1 FinStrG geregelte "dolus eventualis" ist mangels diesbezüglicher Einschränkung zur Begehung des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei ausreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160153.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/18 89/16/0212

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer nach mündlicher Verhandlung mit dem am 10. August 1988 zugestellten Erkenntnis vom 26. Juli 1988 des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weil er in den Jahren 1983 und 1984 im Bereiche des Zollamtes Wien vorsätzlich Sachen, nämlich sechs Stück gefälschte Cartier Armbanduhren und sechs Stück ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.04.1990

RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0212

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita idF 1975/335; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0166 E 17. April 1986 VwSlg 6110 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) Vortat in Gestalt eines der erschöpfend aufgezählten Finanzv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1990

RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0212

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §98 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 24;
Rechtssatz: Der Umstand, daß es über den Erwerb der streitverfangenen Herrenarmbanduhr durch den Eingangs-Abgabenschuldner in einem Wiener Kaffeehaus keine schriftlichen Urkunden gibt, rechtfertigt die Auffassung der Abgabenbehörde, die genannte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1990

RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0212

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §37 Abs1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 24;
Rechtssatz: Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabepflichtigen Wa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1990

RS Vwgh 1989/12/14 89/16/0185

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §37 Abs1 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) Vortat in Gestalt eines der in dieser Bestimmung erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen (Hinweis E 30.6.1988, 88/16/0042). Damit setzt die A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1989

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0091

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 198;
Rechtssatz: Zum Vorsatz iSd § 37 bs 1 lit a FinStrG gehört, daß der Täter Kenntnis davon hat, daß es sich um eine Sache handelt, die mit dem Makel einer der in dieser Bestimmung erschöpfend bezeichneten Vortaten behaftet ist. Es genügt aber dolus eventualis hiefür. Die Kennnti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/10/12 88/16/0123

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht38 Punzierung
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;PunzierungsG 1954 §1 Abs3;PunzierungsG 1954 §6 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 171;
Rechtssatz: Bei Silberwaren mit einem Gewicht von 21 kg und einem Wert von über 120.000 S kann rechtens nicht gesagt werden, dass sie im (grenzüberschreitenden) Reiseverkehr im zollrechtlichen Sinne oder im klein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1989

RS Vwgh 1989/10/12 88/16/0123

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita idF 1975/335; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0166 E 17. April 1986 VwSlg 6110 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) Vortat in Gestalt eines der erschöpfend aufgezählten Fina... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1989

RS Vwgh 1989/10/12 88/16/0123

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;StGB §164; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 171;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Abgabenhehlerei stellt - ebenso wie jener der Hehlerei nach § 164 StGB - insofern ein Dauerdelikt dar, als nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des verpönten Zustandes strafbar ist. Das de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1989

RS Vwgh 1988/6/30 88/16/0042

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) VORTAT in Gestalt eines der erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen (Hinweis auf E 21.3.1985, 84/16/0245, VwSlg 5980 F/1985). Nur solche Sachen können Gegenstand der Abgabenhehlerei sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/6/30 88/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §37 Abs1;ZollG 1955 §174 Abs3 lita;
Rechtssatz: Ein in der Suchgiftszene auftretender Verbindungsmann, der im Zollgebiet bewußt heimlich und illegal Suchtgift (hier: Haschisch), das in Österreich nicht hergestellt werden kann, vom Importeur erwirbt und weiterveräußert, muß wissen, daß dieses Suchtgift ohne vorherig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0008 E 7. Mai 1987 VwSlg 6216 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabenpfli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) Vortat in Gestalt eines der erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen (Hinweis E 21.3.1985, 84/16/0245, VwSlg 5980 F/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0008 E 7. Mai 1987 VwSlg 6216 F/1987 RS 4 Stammrechtssatz Bei dem Finanzvergehen der Abgabenhehlerei handelt es sich um ein Delikt, das durch verschiedene, rechtlich aber gleichwertige Verfügungen über eine Sache, hinsichtlich welcher eine der in § 37 Abs 1 lit a FinStrG aufgezählten strafbaren Vort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/10/15 87/16/0090

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §36 Abs2;FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) Vortat in Gestalt eines der in der genannten Bestimmung erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen (Hinweis E 21.3.1985, 84/16/0245, VwSlg 5980 F/1985). Damit setzt die Abgabenhehlerei, wenn als Vortat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.1987

RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1;
Rechtssatz: Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabenpflichtigen Waren immer schwieriger wird. European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1;
Rechtssatz: Bei dem Finanzvergehen der Abgabenhehlerei handelt es sich um ein Delikt, das durch verschiedene, rechtlich aber gleichwertige Verfügungen über eine Sache, hinsichtlich welcher eine der in § 37 Abs 1 lit a FinStrG aufgezählten strafbaren Vortaten begangen wurde, verwirklicht werden kann, sodaß nicht nur die Herbeiführung, son... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Unter "an sich gebracht" iSd § 37 Abs 1 lit a FinStrG ist jeder Erwerb der Gewahrsame bzw der Verfügungsmacht über eine Sache, somit auch der Erwerb der Sache als Geschenk zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987160008.X06 Im RIS se... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) Vortat in Gestalt eines der erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen (Hinweis E 21.3.1985, 84/16/0245, VwSlg 5980 F/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §37 Abs3;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Abgabenschuldner anläßlich seiner Vernehmung als Beschuldigter des Abgabenstrafverfahrens ausführte, daß er "ziemlich sicher sei", daß der ausländische Geschenkgeber die streitverfangene goldene Armbanduhr bei seiner Einreise nach Österreich dem Zollamt nicht gestellt und nicht e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

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