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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §37 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/16/0008 E 7. Mai 1987 VwSlg 6216 F/1987 RS 3Stammrechtssatz
Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabenpflichtigen Waren immer schwieriger wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160131.X03Im RIS seit
01.12.1987Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009