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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Ein in der Suchgiftszene auftretender Verbindungsmann, der im Zollgebiet bewußt heimlich und illegal Suchtgift (hier: Haschisch), das in Österreich nicht hergestellt werden kann, vom Importeur erwirbt und weiterveräußert, muß wissen, daß dieses Suchtgift ohne vorherige Stellung und Durchführung des gesetzlichen Zollverfahrens nach Österreich gekommen und somit zollhängig sein muß (Hinweis E 20.9.1984, 84/16/0089, VwSlg 5917 F/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160020.X04Im RIS seit
30.06.1988