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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §37 Abs1 lita;Rechtssatz
Bei einem Ankauf von zum Teil beschädigten Teppichen, die im Inland nicht hergestellt werden und einen außergewöhnlichen Wert repräsentieren, liegt das Abverlangen von Rechnungen geradezu auf der Hand. In einem derartigen Fall darf man sich mit Vorlage von "Kommissionscheinen" nicht begnügen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160180.X05Im RIS seit
06.12.1990Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009