RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1 lita;
FinStrG §8 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Bei einem Ankauf von zum Teil beschädigten Teppichen, die im Inland nicht hergestellt werden und einen außergewöhnlichen Wert repräsentieren, liegt das Abverlangen von Rechnungen geradezu auf der Hand. In einem derartigen Fall darf man sich mit Vorlage von "Kommissionscheinen" nicht begnügen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160180.X05

Im RIS seit

06.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten