RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1;

Rechtssatz

Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabenpflichtigen Waren immer schwieriger wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160008.X03

Im RIS seit

07.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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