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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §37 Abs1;Rechtssatz
Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabenpflichtigen Waren immer schwieriger wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160008.X03Im RIS seit
07.05.1987Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009