RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0212

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §37 Abs1 lita;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1991, 24;

Rechtssatz

Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabepflichtigen Waren immer schwieriger wird. Das Wesen der Abgabenhehlerei besteht in der Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen und somit verpönten Zustandes durch verschiedene, rechtlich aber gleichwertige Verfügungen über eine Sache (Perpetuierungstheorie).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160212.X05

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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