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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §37 Abs1 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 171;Rechtssatz
Bei Silberwaren mit einem Gewicht von 21 kg und einem Wert von über 120.000 S kann rechtens nicht gesagt werden, dass sie im (grenzüberschreitenden) Reiseverkehr im zollrechtlichen Sinne oder im kleinen Grenzverkehr von Personen im Rahmen des auf einer (Urlaubs-, Touristen- oder Berufs-)Reise üblichen mitgeführt werden und nicht zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung, dh. zu kommerziellen Zwecken (Gewinnerzielung), bestimmt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160123.X02Im RIS seit
12.10.1989