RS Vwgh 1989/10/12 88/16/0123

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Veröffentlicht am 12.10.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
38 Punzierung

Norm

FinStrG §37 Abs1 lita;
PunzierungsG 1954 §1 Abs3;
PunzierungsG 1954 §6 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 171;

Rechtssatz

Bei Silberwaren mit einem Gewicht von 21 kg und einem Wert von über 120.000 S kann rechtens nicht gesagt werden, dass sie im (grenzüberschreitenden) Reiseverkehr im zollrechtlichen Sinne oder im kleinen Grenzverkehr von Personen im Rahmen des auf einer (Urlaubs-, Touristen- oder Berufs-)Reise üblichen mitgeführt werden und nicht zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung, dh. zu kommerziellen Zwecken (Gewinnerzielung), bestimmt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160123.X02

Im RIS seit

12.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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