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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0212 5Stammrechtssatz
Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabepflichtigen Waren immer schwieriger wird. Das Wesen der Abgabenhehlerei besteht in der Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen und somit verpönten Zustandes durch verschiedene, rechtlich aber gleichwertige Verfügungen über eine Sache (Perpetuierungstheorie).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160153.X02Im RIS seit
06.12.1990Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009