RS Vwgh 1989/10/12 88/16/0123

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Veröffentlicht am 12.10.1989
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1 lita;
StGB §164;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 171;

Rechtssatz

Der Tatbestand der Abgabenhehlerei stellt - ebenso wie jener der Hehlerei nach § 164 StGB - insofern ein Dauerdelikt dar, als nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des verpönten Zustandes strafbar ist. Das dem § 37 Abs 1 lit a FinStrG zu unterstellende Tatverhalten ist demnach nicht schon mit der Übernahme der Schmuggelware beendet, sondern dauert während der gesamten Zeit ihrer Weiterverwahrung an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160123.X03

Im RIS seit

12.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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