Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Disziplinäre Verantwortung eines Rechtsanwaltes wegen Entführung seines eigenen Kindes. Entscheidungstexte Ds 84/53 Entscheidungstext OGH 17.12.1953 Ds 84/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056419 Dokumentnummer JJR_19531217_OGH0002_0000DS00084_... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Beleidigungen zweier Rechtsanwälte vor Gericht. Entscheidungstexte Ds 64/53 Entscheidungstext OGH 26.11.1953 Ds 64/53 Bkd 1/68 Entscheidungstext OGH 10.06.1968 Bkd 1/68 Veröff: AnwBl 1970,315 Bkd 35/68 Entscheidungstext OGH 21.10.1968 Bk... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Disziplinäres Verhalten eines Rechtsanwaltes, der den von ihm vereinbarten Bestandzins später durch die Preisbehörde überprüfen läßt. Entscheidungstexte Ds 59/52 Entscheidungstext OGH 30.10.1952 Ds 59/52 Veröff: SSt XXIII/83 Bkd 93/87 Entscheidungstext OGH 18.01.1988 Bkd 93/87 Vgl auch; Ve... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Die mißbräuchliche Inanspruchnahme österreichischer Gerichte, die Anführung tatsachenwidriger Klagsangaben, um eine inländische Gerichtsbarkeit zu erschleichen, bildet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Ds 96/51 Entscheidungstext OGH 20.03.1952 Ds 96/51 Veröff: AnwBl 1954,... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Die für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes von der Standesbehörde herausgegebenen Richtlinien sind keine gesetzlichen Bestimmungen, sondern nur Richtlinien, wie sich der Anwalt bei Ausübung der Rechtsanwaltschaft verhalten soll. Es ist keineswegs ausgeschlossen, auch Handlungen oder Unterlassungen eines Rechtsanwalts, die in den Richtlinien nicht erwähnt sind, einer disziplinären Behandlung zu unterziehen. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Der Kanzleiübernehmer nach einem verstorbenen Rechtsanwalt darf nicht an letzteren gerichtete Schriftstücke des Gerichtes in Empfang nehmen, ohne eine Vollmacht der Partei zu besitzen und ohne dem Gericht von dem Ableben des ursprünglich bevollmächtigten Rechtsanwaltes Mitteilung zu machen. Entscheidungstexte Ds 104/51 Entscheidungstext OGH 06.03.1952 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIInDSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Unzulässige Vereinbarungen eines Rechtsanwaltes mit einem Inkassobüro. Die Pauschalkostenvereinbarung ist von der Streitvereinbarung (quota litis) einerseits, dem Ansichlösen der Streitsache und dem Erfolgshonorar andererseits zu trennen. Entscheidungstexte Ds 7/34 Entscheidungstext OGH 19.04.1934 Ds 7/34 Auch; nur: Unzulässige Ve... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt kann nicht von allen Handlungen oder auch gesetzlich zulässigen Schritten wie eine Privatperson Gebrauch machen, insoferne sie den Standesvorschriften widersprechen; er ist auch als Miteigentümer eines Hausanteiles in seinen Rechten insofern eingeschränkt, als es sich um Belange des in diesem Hause wohnhaften Klienten handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Widerrechtliche Inbesitznahme der Wohnung eines kriegsgefangenen Kollegen stellt eine schwere Inkollegialität dar. Entscheidungstexte Ds 79/50 Entscheidungstext OGH 15.06.1951 Ds 79/50 Veröff: AnwBl 1952,81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0055559 Dok... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Eine offenkundige Doppelvertretung ist geeignet, das in den Anwalt gesetzte Vertrauen zu erschüttern und bildet daher eine schwere Berufspflichtenverletzung wie eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes. Entscheidungstexte Ds 37/51 Entscheidungstext OGH 31.05.1951 Ds 37/51 Veröff: AnwBl 1952 H7,82 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Die Bestreitung einer von einem Anwalt übernommenen Verpflichtung bildet eine schwere Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Ds 25/51 Entscheidungstext OGH 12.04.1951 Ds 25/51 Veröff: AnwBl 1952,83 Bkd 93/87 Entscheidungstext OGH 18.01.1988 Bkd 93/87 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRAO §15ZPO §31 Abs2
Rechtssatz: Die Verwendung ungeeigneter, insbesondere rechtsunkundiger Personen durch einen Anwalt zur Informationsaufnahme in einem Strafverfahren verstößt gegen die Berufspflichten. Entscheidungstexte Ds 11/51 Entscheidungstext OGH 22.03.1951 Ds 11/51 Veröff: AnwBl 1953,78 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 ADSt 1872 §2 BStG §102 litd
Rechtssatz: Doppelvertretung kann auch im außerstreitigen Verfahren begangen werden, jedoch nur bei Interessenkollision. Auch in Ausübung nicht rein anwaltlicher Tätigkeit unterliegt der Anwalt den Standesvorschriften. Entscheidungstexte Ds 5/50 Entscheidungstext OGH 18.04.1950 Ds 5/50 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Dem Anwalt ist es nicht gestattet, die Nichterstattung einer Strafanzeige von der Bezahlung einer seinem Klienten zustehenden Forderung abhängig zu machen. Entscheidungstexte Ds 82/50 Entscheidungstext OGH 15.02.1951 Ds 82/50 Veröff: AnwBl 1951,102 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Die quotenmäßige Beteiligung der Witwe eines verstorbenen Rechtsanwaltes seitens des Kanzleiübernehmers an den Eingängen der Kanzlei verstößt nicht gegen die Standespflichten. Entscheidungstexte Ds 76/50 Entscheidungstext OGH 08.02.1951 Ds 76/50 Veröff: AnwBl 1951,104 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens gegen einen Rechtsanwalts hindert den Disziplinarrat nicht, das Verhalten des betreffenden Rechtsanwalts selbständig seiner Beurteilung zu unterziehen. Entscheidungstexte Ds 49/50 Entscheidungstext OGH 02.01.1951 Ds 49/50 Veröff: AnwBl 1955,112 Bkd 19/80 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Der Versuch der Einschüchterung eines Richters ist eine schwere Berufspflichtenverletzung und verstößt auch gegen Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Ds 66/50 Entscheidungstext OGH 12.12.1950 Ds 66/50 Veröff: AnwBl 1952,19 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Es ist dem Anwalt unbedingt verboten, in Vertretung der Interessen seines Klienten dem Gericht gegenüber unwahre Angaben zu machen. Entscheidungstexte Ds 58/50 Entscheidungstext OGH 05.12.1950 Ds 58/50 Bkd 26/66 Entscheidungstext OGH 03.10.1966 Bkd 26/66 Beisatz: Erschleichen eines Versäumun... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Es ist dem Anwalt verboten, auf die Gegenpartei - insbesondere wenn es sich um einen Minderjährigen handelt - einer unzulässigen Druck auszuüben. Drohung mit berechtigter Strafanzeige, die mit der Rechtssache in keinem Zusammenhang steht. Entscheidungstexte Ds 65/50 Entscheidungstext OGH 05.12.1950 Ds 65/50 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Ausfälle gegen das Gericht, eine beleidigende Schreibweise in gerichtlichen Eingaben, Versuch der Einschüchterung des Gerichtes durch Androhung einer politischen Intervention verstoßen gegen die Berufspflichten. Entscheidungstexte Ds 50/50 Entscheidungstext OGH 28.11.1950 Ds 50/50 Veröff: AnwBl 1952,81 Bk... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Ein Verhalten des Anwaltes, das auch nur den Anschein erweckt, als habe er sich fremde Sachen aneignen wollen, ist im höchsten Masse geeignet, Ehre und Ansehen des Standes zu beeinträchtigen. Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer vom 24.06.1949, Zl 57 DR/1948 Entscheidungstexte Ds 57/49 Entscheidungstext OGH 21.03.1950 Ds 57/49 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Im Verkehr vor Gericht hat jeder Rechtsanwalt in allen anderen Mitgliedern dieses Standes den Kollegen zu respektieren, ihm daher die entsprechende Anrede zu gewähren und von ihm entgegenzunehmen. Entscheidungstexte Ds 30/49 Entscheidungstext OGH 01.12.1949 Ds 30/49 Veröff: AnwBl 1950/15 S 43 Europea... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Die Handlungsweise des Anwaltes muß sich unter allen Umständen im Rahmen des Gesetzes bewegen. Mithilfe bei einem Selbsthilfeexzeß des Mandanten ist eine Berufspflichtenverletzung und verstößt gegen die Ehre und das Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Ds 45/49 Entscheidungstext OGH 03.11.1949 Ds 45/49 Veröff: AnwBl 1950,55 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Die in einem Schreiben an den ehemaligen Klienten zur Hereinbringung der Kostenforderung gebrauchte Drohung mit einer Anzeige bei der Gestapo stellt ein schweres Disziplinarvergehen dar. Entscheidungstexte Ds 1/49 Entscheidungstext OGH 26.10.1949 Ds 1/49 Veröff: AnwBl 1950/6 H2,22 European Case La... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Die Überlassung der Führung von Rechtssachen an kanzleifremde Personen, deren mangelhafte Überwachung und die Ermöglichung einer verbotenen Tätigkeit als Winkelschreiber verstößt gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes. Die Verwendung eines öffentlich Bediensteten in einer Rechtsanwaltskanzlei ist nur dann unzulässig, wenn der Betreffende in der Absicht beschäftigt wird, dessen besondere ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Die Überlassung eines Raumes in einer Rechtsanwaltskanzlei an eine berufsfremde Person zum Betriebe bedenklicher Geschäfte ist standeswidrig. Die Nichtbefolgung des Auftrages des Ausschusses zur Überlassung dieses Raumes an den Kollegen, der seinerzeit diese Räume rechtmäßig innehatte, zur Ermöglichung der Wiederaufnahme von dessen anwaltlicher Tätigkeit beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Jede Verzögerung rechtsfreundlicher Arbeiten, Nichtbeachtung der Aufträge des Klienten, wie überhaupt jede den Klienten schädigende Nachlässigkeit bei der Vertretung verstößt gegen die Berufspflichten und verletzt Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Ds 8/49 Entscheidungstext OGH 31.03.1949 Ds 8/49 Veröff: AnwBl 1950/23,56 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat auch in seinem außerberuflichen Verhalten Ehre und Ansehen des Standes zu wahren. (Beleidigende Eingaben an Behörden, Anrempelungen eines Straßenbahnfahrgastes). Entscheidungstexte Ds 4/49 Entscheidungstext OGH 24.03.1949 Ds 4/49 Bkd 77/60 Entscheidungstext OGH 01.12.1960 B... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Dem Anwalt ist es unter keinen Umständen gestattet, schriftliche Mitteilungen, welchen Inhaltes immer, unter Umgehung des Untersuchungsrichters in die Außenwelt zu bringen. Die Überschreitung der im Verkehrs mit Untersuchungshäftlingen von der Strafprozeßordnung gezogenen Schranken verstößt gegen die Berufspflichten und verletzt Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HDSt 1872 §13 litbRAO 1945 §5
Rechtssatz: Auch die Vorschrift des § 281 Abs 3 StPO (Verletzungen von Formvorschriften können zum Vorteil des A nicht geltend gemacht werden, wenn die Formverletzung auf die Entscheidung keinen dem A nachteiligen Einfluß üben konnte) ist anlog im Disziplinarverfahren anzuwenden. Im Disziplinarverfahren bedeutet schon der Versuch begrifflich das Disziplinarverfahren. Übertretung des Verbotes der B... mehr lesen...