Norm
AußStrG §1 ARechtssatz
Doppelvertretung kann auch im außerstreitigen Verfahren begangen werden, jedoch nur bei Interessenkollision. Auch in Ausübung nicht rein anwaltlicher Tätigkeit unterliegt der Anwalt den Standesvorschriften.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0005793Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008