Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Der Rechtsanwalt kann nicht von allen Handlungen oder auch gesetzlich zulässigen Schritten wie eine Privatperson Gebrauch machen, insoferne sie den Standesvorschriften widersprechen; er ist auch als Miteigentümer eines Hausanteiles in seinen Rechten insofern eingeschränkt, als es sich um Belange des in diesem Hause wohnhaften Klienten handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0055891Dokumentnummer
JJR_19511026_OGH0002_000BKD00009_6100000_002