Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Der Kanzleiübernehmer nach einem verstorbenen Rechtsanwalt darf nicht an letzteren gerichtete Schriftstücke des Gerichtes in Empfang nehmen, ohne eine Vollmacht der Partei zu besitzen und ohne dem Gericht von dem Ableben des ursprünglich bevollmächtigten Rechtsanwaltes Mitteilung zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0055321Dokumentnummer
JJR_19520306_OGH0002_0000DS00104_5100000_001