Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Im Verkehr vor Gericht hat jeder Rechtsanwalt in allen anderen Mitgliedern dieses Standes den Kollegen zu respektieren, ihm daher die entsprechende Anrede zu gewähren und von ihm entgegenzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0055352Dokumentnummer
JJR_19491201_OGH0002_0000DS00030_4900000_001