Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Die in einem Schreiben an den ehemaligen Klienten zur Hereinbringung der Kostenforderung gebrauchte Drohung mit einer Anzeige bei der Gestapo stellt ein schweres Disziplinarvergehen dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0055619Dokumentnummer
JJR_19491026_OGH0002_0000DS00001_4900000_002