Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Dem Anwalt ist es nicht gestattet, die Nichterstattung einer Strafanzeige von der Bezahlung einer seinem Klienten zustehenden Forderung abhängig zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0056194Dokumentnummer
JJR_19510215_OGH0002_0000DS00082_5000000_001