Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Es ist dem Anwalt verboten, auf die Gegenpartei - insbesondere wenn es sich um einen Minderjährigen handelt - einer unzulässigen Druck auszuüben. Drohung mit berechtigter Strafanzeige, die mit der Rechtssache in keinem Zusammenhang steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056187Dokumentnummer
JJR_19501205_OGH0002_0000DS00065_5000000_001