Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Eine offenkundige Doppelvertretung ist geeignet, das in den Anwalt gesetzte Vertrauen zu erschüttern und bildet daher eine schwere Berufspflichtenverletzung wie eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0055448Dokumentnummer
JJR_19510531_OGH0002_0000DS00037_5100000_001