Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art94B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangZPO §41, §73bStPO §65 Z1, §66 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der ZPO über den Kostenersatz für psychosoziale Prozessbegleitung durch die im Zivilverfahren unterlegene Partei an den Bund; keine Unsachlichkeit der eigenständigen, dem Schutz des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Antrag und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 erster Satz B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesgericht St. Pölten aus Anlass eines bei ihm anhängigen Rekursverfahrens, "die Bestimmung des §73b ZPO, eingefügt durch das zweite Gewaltschutzgesetz, BGBl I 40/2009," als verfassungswidrig aufzuheben. Das antragstellende Gericht geht von folgendem Sachverhalt aus: 1.1. Beim Bezirksgericht Lilienfeld sei zum AZ1 C35/10p ein streit... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozess, Strafvollzug25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art90B-VG Art94B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzAVG §67aStPO §106 Abs1, §107 Abs1
Leitsatz: Aufhebung einer Regelung der Strafprozessordnung betreffend ein(generelles) Einspruchsrecht an das Gericht gegenkriminalpolizeiliche (Zwangs-)Maßnahmen ohne gerichtliche Bewilligungbzw staatsanwaltsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Zur Rechtslage: 1.1. Relevante Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) lauten auszugsweise (Art90a B-VG, eingefügt mit BGBl. I 2/2008; Art129a Abs1 B-VG, eingefügt mit BGBl. 685/1988): "Drittes Hauptstück Vollziehung des Bundes ... B. Gerichtsbarkeit ... Artikel 90a. Staatsanwälte sind Organe der Gerichtsbarkeit. In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nehmen sie E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt ein Netz zur römisch eins. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt ein Netz zur Verteilung von Strom, das sich nicht nur über das gesamte Gebiet der Gemeinde Wien, sondern auch über Teile von Niederösterreich und des Burgenlandes erstreckt. Sie verrechnet der mitbeteiligten Partei für die Gewährung des Netzzuganges betreffend eine in Niederösterreich liegende Verbrauchsstelle zusätzlich zu den Syste... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/02 Energierecht
Norm: B-VG Art44 Abs3B-VG Art94B-VG Art144 Abs1 / LegitimationElWOG §21Energie-RegulierungsbehördenG §16 Abs3a
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Netzbetreiberin gegen einenBescheid der Energie-Control Kommission imStreitschlichtungsverfahren mangels Legitimation infolge Möglichkeitder Anrufung des Gerichts trotz Außer-Kraft-Tretens des Bescheideserst mit rechtskräftiger Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29. August 1997 zu AZ 9c E Vr 7545/97 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach §209 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 idF BGBl. Nr. 599/1988, schuldig erkannt und über ihn eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt. Diese (bislang weder nach den Vorschriften des Tilgungsgesetzes [TilgungsG] oder ... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art94EMRK Art8, Art14DSG 2000 §1 Abs3StGB §209StrafregisterG 1968 §2, §8
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versagung der Rückgängigmachung einer Strafregistereintragung
betreffend die Verurteilung wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht mit
Personen unter 18 Jahren gemäß einer mittlerweile aufgehobenen
Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Oberlandesgericht Innsbruck ist zu 2 R 40/01a ein Verfahren über einen Rekurs anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Die Beklagten des Zivilrechtsstreites sind gemeinsam Eigentümer einer Liegenschaft; der steuerliche Einheitswert der landwirtschaftlichen Flächen dieser Liegenschaft beträgt (bzw. betrug zum Zeitpunkt der Klagseinbringung) S 7.000,-. Der Kläger begehrte mit einer am 19. Jänner 2001 beim Landesgericht Innsb... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art89 Abs2B-VG Art94B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienGGG 1984JN §60 Abs2VfGG §15 Abs1 und Abs2VfGG §62 Abs1 zweiter Satz
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Regelung des Streitwertes von
unbeweglichen Sachen durch Anknüpfen an den Steuerschätzwert für die
Gebührenbeme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Gegen den Beschwerdeführer ist beim Landesgericht Wels zur Zahl 14 Hv 15/02w ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Verbrechens nach den §§146 ff StGB anhängig. Er befindet sich in diesem Verfahren seit dem 1.6.2001 in Untersuchungshaft, die bis zum 23.11.2002 in der Justizanstalt Wels vollzogen wurde. Die Hauptverhandlung wurde am 16.4.2002 eröffnet. Darüber hinaus sind beim Landesgericht Wels zwei weitere Strafverfahren gegen den ... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art94StPO §185
Leitsatz: Keine Verletzung des Grundsatzes der Trennung von Justiz und
Verwaltung durch die in der Strafprozessordnung festgelegte
Verpflichtung des Justizministers zur Anordnung eines anderen als des
gesetzlich festgelegten Haftortes eines Untersuchungshäftlings in
bestimmten Fällen; Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Ver... mehr lesen...