Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Magistrat der Stadt Wien erließ am 2. Juni 2020 ein Straferkenntnis, mit dem der Beschwerdeführer, ein Betreiber eines Gastgewerbes in Wien, wegen Übertretung des §26 Abs1 iVm §28 Abs1 Z2 litc Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestraft wurde. 2. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht Wien nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art90 Abs2EMRK 1. ZP Art1AuslBG §26 Abs1, §28 Abs1AVG §53b, §76VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unversehrtheit des Eigentums durch die Verhängung einer Geldstrafe nach dem AuslBG gegen den Betreiber eines Gastgewerbes wegen Unterlassung der Bekanntgabe der Identität einer bei einer Kontrolle der Finanzpolizei angetroffenen Person auf Grund denkunmöglicher Gesetzesanwendung; Pflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 26. Juli 2006 wurde die M. A. T. GmbH - römisch eins. 1. Mit Schreiben vom 26. Juli 2006 wurde die M. A. T. GmbH - ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist - vom Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg aufgefordert, näher bezeichnete Auskünfte über die vom Unternehmen verwendeten Funkanlagen und deren Betrieb zu geben. Diese Aufforderung lautete wie folgt: ... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs2TelekommunikationsG 2003 §86 Abs4, §109
Leitsatz: Keine Verletzung des Verbotes des Zwangs zur Selbstbezichtigung sowiedes Rechts auf ein faires Verfahren durch Verhängung einer Geldstrafewegen Unterlassung der Erteilung von Auskünften über Funkanlagen nachdem Telekommunikationsgesetz 2003; kein Zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 29. November 2005 wurde dem Beschwerdeführer als handelsrechtlichem Geschäftsführer eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten zur Last gelegt, dafür verantwortlich zu sein, dass näher bezeichnete Funkanlagen von diesem Unternehmen ohne fernmeldebehördliche Bewilligung betrieben worden sind. Der vom Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz formulierte Tatvorwurf lautete wie folgt:... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art90 Abs2StGG Art5EMRK Art6 Abs2TelekommunikationsG 2003 §86 Abs4, §109
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Verhängung einer Geldstrafe wegenUnterlassung der Erteilung von Auskünften über Sendeanlagen nach demTelekommunikationsgesetz 2003 aufgrund denkunmöglicherGesetzesanwendung; Verletzung des Anklageprinzips durch Annahme einerAuskunftspflicht des Beschuldigte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 13. Dezember 2004, der auch unangefochten gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "(2/1) beim BG Innere Stadt Wien zu Unrecht einen Exekutionsantrag zur Hereinbringung von Kosten, die seiner Mandantschaft gegen Dr. P in seiner Eigenschaft als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Ing. G E, AZ ... des LG ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs6, §26, §64 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; keine
Bedenken gegen die Regelungen über den Ausschluss von Mitgliedern des
Disziplinarrates und der OBDK; kein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Disziplinarrates der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 21. Oktober 2003 zu einer Geldbuße von € 3.500,- verurteilt, weil er die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung begangen und Ehre und Ansehen des (Rechtsanwalts-)Standes verletzt habe, indem er seiner Verpflichtung zur Überprüfung der Honorarabrechnung nicht nachgekommen sei und auch nach Kenntnis seines Irrtums eine Berichtigung nicht vo... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §26StPO §75
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Verhaltensweisen in Zusammenhang mit einer Honorarabrechnung sowie
mit der Ausfolgung von Klientengeldern; keine Verletzung im Recht auf
ein faires Verfahren; keine Befangenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 21. Mai 2003 wurde er für schuldig erkannt: "er hat die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen, dass er die große LU für Mag. M beantragte, obwohl er dessen Tätigkeit als sein Konzipient nicht gewissenhaft beaufsichtigt hat, sondern nur ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2RAO §2 Abs1, §15 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Beantragung der Erteilung der großen Legitimationsurkunde (LU) für
einen Konzipienten ohne vorherige gewissenhafte Beaufsichtigung von
dessen Tätigkeit; keine Bindung der Disziplinarbehörde an den
Einleitungsbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Beschluß des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 18. September 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes und der Berufspflichtenverletzung dadurch begangen, daß er "a) dem Anzeiger Dr. A B und der Firma R M GmbH die wesentlich überhöhte Kostennote vom 10. November 1999 gelegt und b) das e-mail d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 17. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes begangen, weil er Heiner R mit Schreiben vom 23. Februar 1996 für den Fall des vollinhaltlichen Anerkenntnisses einer beigelegten Erklärung ohne Abschluß eines gerichtlichen Unterlassungsvergleiches überhöhte Kosten, insbesondere... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs1 / GesetzEMRK Art6 Abs2EMRK Art7EMRK 7. ZP Art2DSt 1990 §1DSt 1990 §16DSt 1990 §28DSt 1990 §77 Abs3
Leitsatz: Ausreichende Bestimmtheit und Klarheit von Bestimmungen des
Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter; keine
verfassungswidrige Verweisung hinsichtlic... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2DSt 1990 §54 Abs4
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch Bestätigung der Verhängung der Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises über einen Rechtsanwalt wegen Verzeichnung von Kosten für nicht erbrachte Leistungen; Einleitungsbeschluß keine Anklageschrift; hinreichende Präzisierung des Vorwurfs überhöhter Kosten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Gegen den Beschwerdeführer - er ist Rechtsanwalt in Innsbruck - wurde mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 30. Jänner 1997 der Vorwurf erhoben, er stehe im Verdacht ein Disziplinarvergehen begangen zu haben, weil er "es als mittlerweiliger Stellvertreter gemäß §34 Abs1 lita und d RAO des Dr. D R-H unterlassen habe, eine pflichtgemäße Tätigkeit als mittlerweiliger Stel... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §36
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter und auf ein faires Verfahren durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; Gegenstand des
Schuldspruchs vom Tatvorwurf des Einleitungsbeschlusses mitumfaßt
Rechtssatz: Dem Einle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol stellt aus Anlaß bei ihm anhängiger Berufungen in Verfahren über Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Anträge auf Aufhebung von die Auskunfts- und Meldepflicht betreffenden Teilen dieses Gesetzes. In einigen Fällen wird die Aufhebung des §26 Abs4, in anderen die Aufhebung des §26 Abs1, jeweils mit der darauf bezogenen Strafbestimmung begehrt, in einem Fall betrifft der Antrag nur die Strafb... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art90 Abs2EMRK 7. ZP Art4AuslBG §26 Abs4 idF AntimißbrauchsGAuslBG §28 Abs1 Z2 litc idF AntimißbrauchsGAuslBG §28 Abs1 Z2 litf idF AntimißbrauchsG
Leitsatz: Aufhebung von Bestimmungen des AuslBG betreffend die Auskunftspflicht
hinsichtlich der Identität von am Betriebsort oder in einem dem
Arbeitgeber zuzurechnenden Fahrzeug vorgefundenen, ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Oberösterreich. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 10. Juli 1995 wurde er für schuldig erkannt, das Vergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er die Erfüllung des ihm von den geschiedenen Ehegatten G und J M erteilten Auftrages, die grundbücherliche D... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art90 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art4 Abs2EMRK Art6 Abs2EMRK Art6 Abs3 litbRAO §9DSt 1990 §1DSt 1990 §36StPO §259 Abs1StPO §263
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte bei
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
behaupteter unzulässiger Ausdehnung des Schuldvor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. A. Zu B66/97 (Beschwerde des Y.Y.) 1.a) Der Bürgermeister der Stadt Salzburg erließ gegen N.N. ein mit 11. April 1996 datiertes Straferkenntnis mit folgendem
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin F Vermittlungsges.m.b.H. und somit als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Y OEG zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft von 2.10.1994 bis 27.3.1996 mit Standort i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Restaurationsbetriebes sowie Geschäftsführer einer GesmbH, welche Komplementärin einer den Lebensmittelhandel betreibenden GesmbH & Co KG ist. In den Betrieben fand in Gegenwart des Beschwerdeführers sowie des von ihm bevollmächtigten Wirtschaftstreuhänders durch ein Amtsorgan des Magistrates Wien je eine (u.a.) die Getränkesteuer betreffende Nachschau statt, die - gemäß den vorgelegten Verwaltungsakten, insbesond... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art90 Abs2StGG Art5FinStrG §29WAO §108
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Verhängung von Finanzstrafen
aufgrund verfassungswidriger Außerachtlassung des Vorliegens eines
Strafaufhebungsgrundes infolge Selbstanzeige durch den
Beschwerdeführer; verfassungskonforme Gesetzesauslegung infolge des
Anklageprinzips der Bundesverfassung in diesem Sinne geboten ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art90 Abs2StGG Art5AVG §49
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Verhängung einer Ordnungsstrafe
wegen Verweigerung der Zeugenaussage infolge verfehlter Annahme einer
Pflicht des Zeugen zur Selbstbeschuldigung; Verweigerung einer
Zeugenaussage bei Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung - also
auch durch eine Verwaltungsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Beschluß des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 19. Oktober 1994 wurde ihm als einstweilige Maßnahme gemäß §19 Abs3 Z1 litb DSt 1990 das Vertretungsrecht vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien und allen diesem Gericht in Strafsachen unterstellten Bezirksgerichten sowie vor den diesen Gerichten beigeordneten Strafverfolgungsbehörden und vor dem Verwaltungsgerichtshof vorläufig entzogen. B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 8. Juli 1994 wurde er wegen der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (zu einem Faktum lediglich wegen des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung) zur Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von 2 Monaten und zu einer ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2StGG Art5EMRK Art3EMRK Art8DSt 1990 §2 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung der Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; keine
Verletzung des Anklageprinzips und des Verbots der reformatio in
peius; keine Verjährung
Rechtssatz: Ein Verstoß der belangten Behörde gegen das Verbot de... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art90 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungDSt 1990 §19 Abs3 Z1 litb
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
den einstweiligen Entzug der Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwaltes
vor bestimmten Gerichten wegen eines gegen ihn anhängigen
Strafverfahrens
Rechtssatz: Hinlängliche Konkreti... mehr lesen...