Norm: B-VG Art7
Rechtssatz: Die Anwendung des Gleichheitssatzes scheidet aus, wenn von zwei verschiedenen Tatbeständen einer von der Untätigkeit des Gesetzgebers betroffen wird (Hier: Außerstreitverfahren - andere Verfahrensarten; Wiederaufnahme). Entscheidungstexte 6 Ob 19/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 19/81 Veröff: JBl 1982,606 = RZ 1982/41 S 163 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1B-VG Art7
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, wenn in anderen Verfahrensarten eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgesehen ist, im Verfahren Außerstreitsachen aber nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 19/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 19/81 Veröff: JBl 1982,606 = RZ 1982/41 S 163 Europe... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7
Rechtssatz: Der Gleichheitssatz verpflichtet den Gesetzgeber grundsätzlich niemals zu einem positiven Tun. Nur dann ist die Untätigkeit des Gesetzgebers als willkürlich zu werten, wenn durch sie bei völlig gleichen Tatbeständen eine Differenzierung nach unsachlichen Unterscheidungsmerkmalen herbeigeführt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 19/81 Entscheidungstext OGH 13.01... mehr lesen...
Norm: ABGB §778B-VG Art7
Rechtssatz: In der Ungleichbehandlung von Erben und Vermächtnisnehmern kann keine Verletzung des verfassungsmäßgen Gleichheitsgrundsatzes erblickt werden. Die in der Aufrechterhaltung bestimmter Vermächtnisse gegenüber den anderen gelegene Besserstellung beruht auf einer sachlich durchaus gerechtgertigten Differenzierung und ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der Gleichheitsgrundsatz bedeutet die Verpflichtung von Gesetzgebung und Vollziehung, sich bei der rechtlichen Behandlung der Staatsbürger nur von objektiven Unterschiedsmerkmalen, dh nur von sachlich gerechtfertigten Möglichkeiten leiten und nur in der Person begründete Erwägungen beiseite zu lassen (VfSlg 2724, 2884, 3240). Entscheidungstexte 6 Ob 18/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §754ABGB §761AnerbenG §3 Abs1 Z3B-VG Art7Krnt HöfeG §2Krnt HöfeG §7 Z2Krnt HöfeG §12StGG Art2Tir HöfeG §17 Z2
Rechtssatz: Die ungleiche Behandlung ehelicher und unehelicher Kinder ist nicht unsachlich und verstößt daher nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz; zu den sachlichen Erwägungen gehört neben jenen nach den EB zum AnerbenG auch, dass die Familie als rechtliche Institution ein wesentliches Element der rechtlichen Ordnung menschl... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7
Rechtssatz: Soweit sich das Gleichheitsgebot an den Gesetzgeber wendet, gilt dieses nicht nur für den Zeitpunkt der Erlassung der generellen
Norm: , vielmehr müssen Gesetze immer dem Gleichheitssatz entsprechen. VfGH vom 27.06.1974, G 28/73; Veröff: JBl 1975,591 Entscheidungstexte 6 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH 09.04.1980 6 Ob 18/79 Beisatz: Zeitpunkt der Ents... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7MRK Art6 Abs3 litb IV2MRK Art6 Abs3 litd IV4StGB §23
Rechtssatz: Die Regelung des § 23 StGB verletzt insofern, als diese auf die Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensjahres im Zeitpunkt der Fällung des Urteils erster Instanz abstellt, weder den Gleichheitsgrundsatz noch die im Art 6 Abs 3 lit b und d MRK garantierten Verteidigungsrechte, ist mithin nicht verfassungswidrig (ergangen zu 13 Os 179/78). VfGH vom 21.12.1979, G 116/... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7
Rechtssatz: Die Übergangsregelungen nach Art XXIII § 3 Absätze 5 und 6 EheRÄG erwecken keine verfassungsrechtlichen Bedenken eines Verstosses gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es liegt im Wesen einer Änderung materiellrechtlicher oder verfahrensrechtlicher Bestimmungen, daß Rechtsfälle je nach dem für maßgeblich erklärten zeitlichen Sachverhaltselement unterschiedlich, nämlich nach der alten oder neuen Rechtslage, behandelt werden... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7EheG §55 Abs3 GMRK Art12
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 55 Abs 3 EheG bestehen keine Bedenken; insbesondere verletzt er nicht den Gleichheitssatz des Art 7 Abs 1 B-VG oder das Recht des Art 12 MRK, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Entscheidungstexte 1 Ob 641/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 1 Ob 641/79 Veröff: EvBl 1979/234 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo1BSVG §111BSVG §111 Abs6 Z2B-VG Art7
Rechtssatz: Der Gleichheitsgrund bindet auch den Bundesgesetzgeber (ständige Judikatur des VfGH seit VfGHSlg 1451). Der Gesetzgeber ist demnach verpflichtet, an gleiche Tatbestände gleiche Rechtsfolgen zu knüpfen (VfGHSlg 2956, 5727). Unterschiedliche Regelungen, die nicht in entsprechenden Unterschieden im Tatsächlichen ihre Grundlage haben sind verfassungswidrig, weil sie nicht sac... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7EheG §55 Abs3 G
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichheitsgebots durch § 55 Abs 3 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 548/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 548/79 Veröff: EFSlg 34009 1 Ob 641/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 1 Ob 641/79 Veröff: EvBl 1979/234 S 638 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7GehG 1956 §18 Abs1
Rechtssatz: Sind sämtliche denkmöglichen Kriterien, die als Voraussetzungen für eine Rechtsfolge in Betracht kommen, im Gesetz angeführt, dann räumt das in einer solchen Gesetzesstelle verwendete Hilfszeitwort "können" der Behörde kein freies Ermessen ein. - Die Dienstbehörde übt Willkür, wenn sie einem Beamten, der einwandfrei Mehrleistungen erbringt, eine Mehrleistungsvergütung verweigert. VwGH vom 08.07.19... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7
Rechtssatz: Der in Art 7 B-VG normierte Gleichheitsgrundsatz verbietet willkürliche, unsachliche Differenzierungen auf den Gebieten der Normsetzung und des Normvollzuges (vgl VfSlg 3197 ua). Der Gleichheitsgrundsatz wird vom Gesetzgeber verletzt, wenn er Gleiches ungleich behandelt (vgl VfSlg 5737 ua) (hier: keine Antragstellung wegen § 108 ASVG). Entscheidungstexte 8 Ob 131/77... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7AKHB Art4 litbB-VG Art7
Rechtssatz: Art. 4 lit b AKHB verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. Entscheidungstexte 7 Ob 46/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 7 Ob 46/76 ZVR 1977/263 S 333 = SZ 49/101 2 Ob 107/80 Entscheidungstext OGH 14.10.1980 2 Ob 107/80 Beisatz: Auch nicht die zu einer Vernei... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7GewO 1973 §57 Abs1
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 57 Abs 1 GewO 1973 wegen der Aufnahme der Mittel zur Körperpflege und Schönheitspflege in die Verbotsliste des § 57 Abs 1 GewO 1973. Entscheidungstexte 4 Ob 338/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 338/76 Veröff: SZ 49/97 = ÖBl 1976,158 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7
Rechtssatz: Das Gleichheitsgebot fordert nicht, dass sämtliche Staatsbürger in allen Fällen gleich behandelt werden, sondern nur, dass Differenzierungen bei vergleichbarem Sachverhalt nur aus einem sachlich gerechtfertigten Grund erfolgen dürfen. Entscheidungstexte 7 Ob 30/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 7 Ob 30/76 7 Ob 46/... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DB-VG Art7StGG Art51.StVDG allg
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das 1.StVDG wegen des Fehlens von Entschädigungsbestimmungen oder wegen Verstosses gegen den Gleichheitssatz. Entscheidungstexte 7 Ob 30/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 7 Ob 30/76 Veröff: JBl 1977,37 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7MG §17 Abs1 litc B3StGG Art5
Rechtssatz: Keine Verfassungswidrigkeit des § 17 Abs 1 lit c MG. Entscheidungstexte 11 Os 1/74 Entscheidungstext OGH 18.11.1974 11 Os 1/74 Veröff: JBl 1975,552 = EvBl 1975/256 S 575 = SSt 45/25; hiezu kritische Bemerkungen von Liebscher in JBl 1975,522 und ImmZ 1975,327 European Case ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7MG §1 A3
Rechtssatz: Keine Verfassungswidrigkeit des MG. Entscheidungstexte 11 Os 1/74 Entscheidungstext OGH 18.11.1974 11 Os 1/74 Veröff: JBl 1975,552 = EvBl 1975/256 S 575; hiezu kritische Bemerkungen von Liebscher in JBl 1975,522 und ImmZ 1975,327 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn verschiedenartige Dienstverhältnisse aus sachlichen Gründen auch verschieden geregelt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 105/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 105/71 Veröff: EvBl 1972/203 S 399 = SozM ID,830 = Arb 8970 9 ObA 204/94 Entsch... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGB §34
Rechtssatz: Die Tatsache, daß die Verurteilte weiblichen Geschlechts ist, rechtfertigt für sich allein noch nicht eine mildere Bestrafung. Eine Bevorzugung der Frauen gegenüber den Männern hinsichtlich der Höhe der zu verhängenden Freiheitsstrafe würde eine durch die Verschiedenheit der Geschlechter nicht zu rechtfertigende Differenzierung und damit eine Verletzung des Gleichheitssatzes nach dem Art 7 B-VG darstellen. ... mehr lesen...
Am 9. 2. 1967 stießen die vom Kläger und von Maximilian D gelenkten Kraftfahrzeuge zusammen. Dabei wurde der im PKW des D mitfahrende Gatte der Beklagten, Walter R, tödlich verletzt. Bei der Fahrt des Walter R mit D handelte es sich um eine Dienstfahrt, wobei D als Aufseher im Betrieb iS des § 333 Abs 4 ASVG anzusehen war. Beide Lenker wurden vom Strafgericht verurteilt. Der Kläger begehrte mit der am 11. 4. 1968 eingebrachten Klage der Beklagten gegenüber die Feststellung, daß er f... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1294ABGB §1301ABGB §1302 AASVG §333 Abs1B-VG Art7
Rechtssatz: Durch § 333 ASVG ist die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach dem ABGB gegen einen Zweitschädiger nicht ausgeschlossen, ohne daß letzterer ein Mitverschulden des Dienstgebers (oder Gleichgestellten) einwenden könnte. Kein Anlass zu Antragstellung beim Verfassungsgerichtshof unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7ZZG §1 Abs3 lita
Rechtssatz: BMF 17.9.1970, 415.443-21/70 und VfGH 9.6.1971, B 51/71 Der Inhalt des § 1 Abs 3 lit a ZZG widerspricht nicht dem Gleichheitsgebot. Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um die Anrechnung von Vordienstzeiten, sondern um die Anrechnung von Ruhestandszeiten besonderer Art; nämlich um solche, die aus Ruhestandsversetzungen auf Grund des Beamten-ÜG resultieren. Es liegt eine Sonderregelung vor, die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1326 B2B-VG Art7
Rechtssatz: Verunstaltungsentschädigung wegen verminderter Heiratsaussicht auch bei Männern. Entscheidungstexte 2 Ob 104/70 Entscheidungstext OGH 30.04.1970 2 Ob 104/70 2 Ob 90/72 Entscheidungstext OGH 12.05.1972 2 Ob 90/72 2 Ob 2/73 Entscheid... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7MRK Art6 Abs3 litc IV3aStPO §296 Abs3
Rechtssatz: Weder auf Grund der MRK noch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes noch auf Grund anderer strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen hat der in Haft befindliche Angeklagte ein Recht auf Vorführung zu dem über seine Rechtsmittel angeordneten Gerichtstag vor dem OGH. Vielmehr entscheidet dieser über die Frage, ob auf Grund der "Kann" - Bestimmung des § 296 Abs 3 StPO der i... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7Krnt StrG 1966 §8Krnt StrG 1966 §9
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch §§ 8 und 9 Krnt StrG 1966. Entscheidungstexte 2 Ob 211/68 Entscheidungstext OGH 13.03.1969 2 Ob 211/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0053739 Dokumentnummer JJR_1969... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7DO.A §55
Rechtssatz: Die Dienstdauer kann einen Unterschied bei der Entlohnung von Arbeiten gleicher Art rechtfertigen. Entscheidungstexte 4 Ob 2/69 Entscheidungstext OGH 11.02.1969 4 Ob 2/69 Veröff: Arb 8595 = SozM IC,729 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0053806 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7ASVG §332 A
Rechtssatz: Die Anerkennung des sogenannten Quotenvorrechts der Sozialversicherungsträger ist nicht verfassungswidrig. Veröff: VersR 1968,1182 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1968:RS0103195 Dokumentnummer JJR_19681029_AUSL000_0060ZR00280_6700000_001 mehr lesen...