Norm
B-VG Art7Rechtssatz
Sind sämtliche denkmöglichen Kriterien, die als Voraussetzungen für eine Rechtsfolge in Betracht kommen, im Gesetz angeführt, dann räumt das in einer solchen Gesetzesstelle verwendete Hilfszeitwort "können" der Behörde kein freies Ermessen ein. - Die Dienstbehörde übt Willkür, wenn sie einem Beamten, der einwandfrei Mehrleistungen erbringt, eine Mehrleistungsvergütung verweigert.
VwGH vom 08.07.1964, Z 2125/61; Veröff: JBl 1965,159
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053790Dokumentnummer
JJR_19781010_OGH0002_0040OB00083_7800000_001