RS OGH 1976/6/3 7Ob30/76, 7Ob46/76, 1Ob548/79, 4Ob5/82, 4Ob11/83, 7Ob589/83, 4Ob77/83 (4Ob78/83), 8O

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Veröffentlicht am 03.06.1976
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Norm

B-VG Art7

Rechtssatz

Das Gleichheitsgebot fordert nicht, dass sämtliche Staatsbürger in allen Fällen gleich behandelt werden, sondern nur, dass Differenzierungen bei vergleichbarem Sachverhalt nur aus einem sachlich gerechtfertigten Grund erfolgen dürfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0053452

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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