Norm
B-VG Art7Rechtssatz
BMF 17.9.1970, 415.443-21/70 und VfGH 9.6.1971, B 51/71
Der Inhalt des § 1 Abs 3 lit a ZZG widerspricht nicht dem Gleichheitsgebot. Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um die Anrechnung von Vordienstzeiten, sondern um die Anrechnung von Ruhestandszeiten besonderer Art; nämlich um solche, die aus Ruhestandsversetzungen auf Grund des Beamten-ÜG resultieren. Es liegt eine Sonderregelung vor, die mit der seinerzeitigen Überleitung der Beamten (ausgehend von dem am 13.3.1938 gegebenen rechtlichen Status) und dem Neuaufbau der Personalstände von 1945 an verknüpft ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:SON0002:1970:RS0105513Dokumentnummer
JJR_19700917_SON0002_000BMF00021_7000000_001