RS OGH 1970/9/17 BMF21/70 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 17.09.1970
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Norm

B-VG Art7
ZZG §1 Abs3 lita

Rechtssatz

BMF 17.9.1970, 415.443-21/70 und VfGH 9.6.1971, B 51/71

Der Inhalt des § 1 Abs 3 lit a ZZG widerspricht nicht dem Gleichheitsgebot. Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um die Anrechnung von Vordienstzeiten, sondern um die Anrechnung von Ruhestandszeiten besonderer Art; nämlich um solche, die aus Ruhestandsversetzungen auf Grund des Beamten-ÜG resultieren. Es liegt eine Sonderregelung vor, die mit der seinerzeitigen Überleitung der Beamten (ausgehend von dem am 13.3.1938 gegebenen rechtlichen Status) und dem Neuaufbau der Personalstände von 1945 an verknüpft ist.

Entscheidungstexte

  • BMF 21/70
    Entscheidungstext SON 17.09.1970 BMF 21/70
    Veröff: SozM ID,813

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:SON0002:1970:RS0105513

Dokumentnummer

JJR_19700917_SON0002_000BMF00021_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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