RS OGH 1980/6/4 3Ob451/80

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Veröffentlicht am 04.06.1980
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Norm

ABGB §778
B-VG Art7

Rechtssatz

In der Ungleichbehandlung von Erben und Vermächtnisnehmern kann keine Verletzung des verfassungsmäßgen Gleichheitsgrundsatzes erblickt werden. Die in der Aufrechterhaltung bestimmter Vermächtnisse gegenüber den anderen gelegene Besserstellung beruht auf einer sachlich durchaus gerechtgertigten Differenzierung und ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 451/80
    Entscheidungstext OGH 04.06.1980 3 Ob 451/80
    EvBl 1981/1 S 14

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012884

Dokumentnummer

JJR_19800604_OGH0002_0030OB00451_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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