Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Anfechtung und Vorverfahren 1.1. Am 3. März 2013 fand die von der Niederösterreichischen Landesregierung mit Kundmachung vom 19. Dezember 2012, LGBl 0300/12-0, ausgeschriebene Wahl des Niederösterreichischen Landtages statt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von der Kreiswahlbehörde überprüften, gemäß §48 Abs5 der Niederösterreichischen Landtagswahlordnung 1992, LGBl 0300-9 (im Folgenden: NÖ LWO), abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge folgend... mehr lesen...
Index: L0300 Landtagswahl, Wählerevidenz
Norm: B-VG Art26 Abs1, Art95 Abs2, Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaNö LandtagswahlO 1992 §78 Abs3
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl zum Niederösterreichischen Landtag im März 2013; kein Widerspruch des Vorzugsstimmensystems der Nö Landtagswahlordnung 1992 zum Homogenitätsprinzip; keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Landesgesetzgebers durch die Regelun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 7. August 1984 zu 19 Jahren Freiheitsstrafe (§§142 Abs1, 143 StGB [Raub bzw. schwerer Raub], §36 Abs1 lita WaffenG 1967) und mit Urteil des Landesgerichtes Steyr vom 28. September 1987 zu 12 Jahren Freiheitsstrafe (§§15 iVm. 102 Abs1, 15 iVm. 169 Abs1 StGB [erpresserische Entführung bzw. Brandstiftung], §36 Abs1 Z1 WaffenG 1986) verurteilt. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1, Abs5B-VG Art133 Z1B-VG Art144 Abs3EMRK 1. ZP Art3NRWO 1992 §22StGB §44WählerevidenzG §2 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Abweisung eines Antrags auf Eintragung des in Haft befindlichenBeschwerdeführers ins Wählerverzeichnis, auch nicht im Hinblick aufdie Judikatur des EGMR zum Recht auf freie Wahlen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 29.1.1998 für das Verbrechen des schweren Betruges und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht (unter Bedachtnahme auf §28 Abs1 StGB) zu 6 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem wurde die bedingte Nachsicht der in einem anderen Strafverfahren über den Beschwerdeführer verhängten Freiheitsstrafe von 7 Monaten widerrufen. Laut Haftbestätigung der Justiza... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art26 Abs1, Abs5NRWO 1992 §22WählerevidenzG §2 Abs1ZPO §64 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht
zum Nationalrat durch die Aberkennung des Wahlrechts durch
Nichtaufnahme in das Wählerverzeichnis infolge einer gerichtlichen
Verurteilung; keine Bedenken gegen die betreffende Regelung der
Nationalratswahlordnung aufgrund de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit auf §28 Abs1 NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), LGBl. 0300-3, gestütztem Einspruch gegen das Wählerverzeichnis der Gemeinde St. Pölten (für die Landtagswahl 1998) vom 22. Februar 1998 wurde die Streichung des Beschwerdeführers, gemeldet an der Adresse M Straße ... aus dem Wählerverzeichnis begehrt. 1.1.2. Mit Bescheiden der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde St. Pölten jeweils vom 27. Februar 1998 wurde diesem Einspruch stattgegeben und der Besc... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1Nö LandtagswahlO 1992
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht zum
Landtag durch rechtswidrige Streichung eines Wahlberechtigten aus dem
Wählerverzeichnis; unzulängliche Bescheidbegründung und grob
mangelhaftes Ermittlungsverfahren in der hier maßgebenden
Wohnsitzfrage
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.1. Am 26. Jänner 1997 begehrte der nunmehrige Beschwerdeführer mit Einspruch bei der Gemeindewahlbehörde Hüttenberg, politischer Bezirk St. Veit an der Glan, seine Aufnahme in das dort aufliegende Wählerverzeichnis für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 9. März 1997 gemäß §26 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung (K-GBWO), LGBl. 9/1991 idF. LGBl. 20/1996, und zwar in der Hauptsache mit der
Begründung: , daß er seit seiner Anmeldung am 15. Juni... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art117 Abs2Krnt Gemeinderats- und BürgermeisterwahlO §21
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht zum
Gemeinderat durch Verweigerung der Eintragung in das
Wählerverzeichnis aufgrund Unterlassung der Klärung des
entscheidungsrelevanten Sachverhaltes und unzureichender
Bescheidbegründung Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 2. April 1995 fanden die von der Vorarlberger Landesregierung am 16. Jänner 1995 im LGBl. 1/1995 für alle Gemeinden des Landes ausgeschriebenen Wahlen in die Gemeindevertretung, darunter die Stadt Bludenz, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §16 des Vorarlberger Gemeindewahlgesetzes - GWG, LGBl. 31/1979 (idF 12/1984), abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zugrunde: - ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs2B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaVlbg Landesverfassung Art13 Abs2Vlbg GWG §5Vlbg GWG §30 ffVlbg GWG §57
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Wahl in die Gemeindevertretung;
materielle Derogation der Verfassungsbestimmung des Vlbg GWG
betreffend das Wahlalter für Wahlen in die Gemeindevertretungen durch
das spätere - das Wahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 14. August 1991 begehrten F und R M mit Einspruch bei der Gemeindewahlbehörde St. Leonhard bei Freistadt (politischer Bezirk Freistadt, Oberösterreich) ihre Aufnahme in das dort aufliegende Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 6. Oktober 1991 (und zwar ersichtlich als nur zur Teilnahme an der Gemeinderatswahl berechtigt (§6 Abs3 Wahlzusammenlegungsgesetz 1991 - Gemeinden, LGBl. 62/1991)) gemäß §16 O.ö. Gemeindewahlordnung 1967, LGBl. 24 idF LG... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2Oö GdWO 1991 §11Oö GdWO 1991 §13Oö GdWO 1991 §14
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht zum
Gemeinderat durch Verweigerung der Eintragung in das
Wählerverzeichnis; mangelhaftes Ermittlungsverfahren und mangelhafte
Begründung: des angefochtenen Bescheides hinsichtlich der Frage des
Vorliegens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 7. Oktober 1990 fand die mit Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421/1990, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. 1.2.1. Unter anderen hatte die Wählergruppe "Vereinte Grüne Österreichs-Das Umwelt-Bürgerforum (VGÖ)" in allen neun Wahlkreisen - von den zuständigen Kreiswahlbehörden gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971 (NRWO) kundgemachte - Kreiswahlvorschläge sowie - nach §101 Abs4 NRWO überprüfte und gemäß Abs5 leg.c... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §101NRWO 1971 §102
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung der Wahl zum Nationalrat vom 07.10.90 durch
die Wählergruppe "Vereinte Grüne Österreichs - Das Umwelt-Bürgerforum
(VGÖ)"; keine Bedenken gegen das Erfordernis eines Grundmandats für
die Zuweisung von Restmandaten im zweiten Ermittlungsverfahren im
Hinblick auf das verfassungsgesetzlich bestimmt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. R T begehrte am 18. September 1988 mit Einspruch bei der Gemeindewahlbehörde Wiener Neudorf, politischer Bezirk Mödling, die Streichung des P R aus dem dort aufliegenden Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 1988 gemäß §30 Abs1 NÖ Landtagswahlordnung 1974, LGBl. 0300-3, und zwar in der Hauptsache mit der
Begründung: , daß der Eingetragene im Juni 1988 in eine andere Gemeinde (Gießhübl) verzogen sei. 1.1.2. Die Gemeindewahlbehörde Wiener Neudorf w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95Nö LandtagswahlO 1974 §20 Abs1Nö LandtagswahlO 1974 §25 Abs1Nö LandtagswahlO 1974 §26 Abs1Nö LandtagswahlO 1974 §34 Abs1
Leitsatz: Nichteintragung in das Wählerverzeichnis; Entscheidung vor Ablauf der
Frist für das zwingend eingeräumte Recht auf Gehör; grob mangelhaftes
und ergänzungsbedürftiges Ermittlungsverfahren zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein Verfahren zur Prüfung eines Bescheides der Bezirkswahlbehörde Wien-Umgebung vom 26. November 1987 anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt: a) Der in den USA ansässige österreichische Staatsbürger Dr. K P H, der nach eigener Angabe im Inland keinen ordentlichen Wohnsitz hat, erhob mit Schriftsatz vom 29. Oktober 1987 bei der Marktgemeinde Gablitz (politischer Bezirk Wien-Umgebung) Einspruch gegen die dor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art26 Abs2B-VG Art26 Abs5B-VG Art60 Abs1WählerevidenzG 1973 §2StV Wien 1955 Art8 Abs1ÜG 1920 §14 Abs2NRWO 1971 §26NRWO 1971 §27
Leitsatz: Beschränkung des Wahlrechtes zum Nationalrat und zu den
Bundespräsidentenwahlen auf Staatsbürger mit ordentlichem Wohnsitz im
Inland durch den einfachen Gesetzgeber in Widerspruch zu Art26
Abs1 erster Satz B-VG und Art60 Abs1 B-VG; Aufhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. L H begehrte am 15. September 1988 mit Einspruch bei der Gemeindewahlbehörde Weiden a.d. March, politischer Bezirk Gänserndorf, seine Aufnahme in das dort aufliegende Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 1988 gemäß §30 Abs1 Nö. Landtagswahlordnung 1974, LGBl. 0300-3, und zwar in der Hauptsache mit der
Begründung: , daß er - neben seinem Wohnsitz in Wien - über einen ordentlichen Wohnsitz in Zwerndorf a.d. March (im Gebiet der Gemeinde Weiden a.d. Marc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95Nö LandtagswahlO 1974 §20 Abs1Nö LandtagswahlO 1974 §25 Abs1Nö LandtagswahlO 1974 §26 Abs2
Leitsatz: Verweigerung der Eintragung ins Wählerverzeichnis; grob mangelhaftes
und ergänzungsbedürftiges Ermittlungsverfahren zur maßgebenden Frage
des ordentlichen Wohnsitzes; Verletzung im Wahlrecht zu den Landtagen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 23. November 1986 fand die mit V der Bundesregierung vom 26. September 1986, BGBl. 517/1986, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen im - für dieses Wahlanfechtungsverfahren ausschließlich relevanten - Wahlkreis 3 (Niederösterreich) von folgenden Wählergruppen eingebrachte und gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971, BGBl. 391/1970 idF BGBl. 232/1984, (NRWO 1971) von der zuständigen Kreiswahlbehörde am 28. Oktober... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art140 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §45NRWO 1971 §45 Abs2NRWO 1971 §49 Abs1 letzter SatzVfGG §67 Abs1VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Anfechtung der Wahl zum Nationalrat 1986;
die Anfechtungslegitimation einer Wählergruppe, soweit die
Gültigkeit des eingereichten Wahlvorschlages das Ergebnis der
Wahlanfechtung mitbestimmt, hängt nicht zusätzlich davon ab, ob
di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. März 1985 begehrte der österreichische Staatsbürger H S mit Einspruch bei der Wahlbehörde der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, politischer Bezirk Tulln, NÖ, seine Aufnahme in das dort aufliegende Wählerverzeichnis für die Wahl zum Gemeinderat vom 14. April 1985 gemäß §26 Nö. Gemeindewahlordnung 1974 (GWO), LGBl. 0350-4. 1.1.2. Die Gemeindewahlbehörde St. Andrä-Wördern gab diesem Einspruch mit Bescheid vom 11. März 1985 nicht statt. 1.2.1. H S ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2Nö GdWO 1974 §7Nö GdWO 1974 §8 Beachte ähnlich B321/85 vom selben Tag
Rechtssatz: Nö. GemeindewahlO 1974; Nichteintragung eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis; Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht zum Gemeinderat iS des Art117 Abs2 iVm. Art26 Abs1, 95 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Gesetzesbeschluß des Nö. Landtages vom 6. Dezember 1984 wurde die (Nö.) Wahlordnung für Statutarstädte geändert. Der Landeshauptmann von NÖ gab den Gesetzesbeschluß gemäß Art98 Abs1 B-VG dem Bundeskanzleramt bekannt; daraufhin erhob die Bundesregierung fristgerecht Einspruch gemäß Art98 Abs2 B-VG. In der Folge wurde der beeinspruchte Gesetzesbeschluß vom Nö. Landtag am 18. Dezember 1984 gemäß Art98 Abs2 letzter Satz B-VG wiederholt und vom Landesh... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und Organisationsrecht
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs5Nö WahlO für Statutarstädte. LGBl 0360-2 §30 Abs2Nö WahlO für Statutarstädte. LGBl 0360-2 §32 Abs2 Beachte Kundmachung LGBl. für NÖ 0360-3 am 21. März 1985
Rechtssatz: Nö. WahlO für Statutarstädte; Verstoß der Bestimmungen über die "Briefwahl" gegen die V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 16. Oktober 1983 fand die Nö. Landtagswahl statt. Die "Vereinte Grüne Österreichs (VGÖ)" ist zu dieser Wahl als wahlwerbende Partei aufgetreten und hat in allen vier Wahlkreisen, in die gemäß §2 der Nö. Landtagswahlordnung 1974 (LWO), LGBl. 0300-1, das Land für Zwecke der Landtagswahl eingeteilt ist, Wahlvorschläge erstattet. In den Wahlkreisen 3 und 4 enthielten die Wahlkreisvorschläge jedoch nicht die nach §43 Abs2 LWO erforderliche Zahl von 200 Unters... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z1B-VG Art15 Abs1B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaNö LandtagswahlO 1974 §43 Abs2
Rechtssatz: Nö. Landtagswahlordnung 1974; Erfordernis einer bestimmten Anzahl von Unterstützungserklärungen für die Gültigkeit eines Wahlvorschlages in §43 Abs2; kein Verstoß gegen das Verhältniswahlrecht und den G... mehr lesen...