Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleistet... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: B-VG Art144 Abs2NormverbrauchsabgabeG 1991 §3SachbezugswerteV §4VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die SachbezugswerteV
Rechtssatz: Der VfGH vermag vor dem Hintergrund seiner Rsp zur Zulässigkeit pauschalierender, auf eine Durchschnittsbetrachtung abstellender Regelungen, nicht zu erkennen, dass der Zuschlag gemäß §4 Abs6 Sachbezu... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere im Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor ... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2Lohn- und Sozialdumping-BekämpfungsG §29 Abs1VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend eine Geldstrafe nach dem Lohn- und Sozialdumping-BekämpfungsG
Rechtssatz: Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere im Recht auf Gleichheit aller Staatsbürge... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegenden Beschwerden rügen die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleistet... mehr lesen...
Index: L8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr BauO 1930 §60 Abs1 litdWr BauO 1930 §62a Abs5aVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung von Beschwerden gegen Baueinstellungsbescheide betreffend Abbrucharbeiten in Wien; keine Bedenken gegen §60 Abs1 litd und §62a Abs5a Wr BauO 1930
Rechtssatz: So sind beim VfGH aus Anlass der vorliegenden Beschwerden keine Bedenken ob der Verfassungskonformität der §60 Abs1 litd un... mehr lesen...
1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 und 4 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassu... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2BFA-VG §16 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die (zweiwöchige) Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen Bescheide des Bundesamtes und der Wirkung von Beschwerden
Rechtssatz: Keine Rechtswidrigkeit des §16 Abs1 BFA-VG in der nunmehr novellierten Fassung BGBl I 56/2018 vor d... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2StbG 1985 §27 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Verlust der Staatsbürgerschaft mangels Normbedenken gegen den Verlust auf Grund Überwiegens der öffentlichen Interessen an Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten
Rechtssatz: Soweit die - den Verlust der Staatsbürgersc... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: L7071 Spielapparate
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr WettterminalabgabeG §1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Abgabe nach dem Wr WettterminalabgabeG
Rechtssatz: Der primäre Zweck der Abgabe nach dem Wiener Wettterminalabgabegesetz (WWAG), LGBl für Wien 32/2016, liegt in der Beschaffung von Einnahmen: Auch wenn nach den Materialien zum WWAG die Besteuerung im Hinblick auf die... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde behauptet die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs2ASVG §330a, §707a Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend das Verbot des Pflegeregresses; Unzulässigkeit des Zugriffs auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, die vor dem 01.01.2018 ergangen ist
Rechtssatz: Soweit... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...
Index: 92/01 Luft- und Weltraumfahrt
Norm: B-VG Art144 Abs2LuftFG §145bLuftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung §2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung der Beschwerde betreffend die Bewilligung einer dritten Piste für den Flughafen Wien-Schwechat; unterschiedliche Regelungen für Lärmschutzvorschriften betreffend den Luft- sowie Schienen- und Straßenverkehr im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; Einschränkung der Nutzun... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit97/01 Öffentliches Auftragswesen
Norm: B-VG Art144 Abs2BVwGG §19GO-BVwG §20BundesvergabeG 2006 §56 Abs7
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines am letzten Tag der Frist nach Ablauf der - in der Geschäftsordnung des betroffenen Gerichts festgelegten - Amtsstunden per ERV eingebrachten Antrages als verspätet
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rech... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rec... mehr lesen...
Index: 83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art144 Abs2WRG 1959 §30a, §30c, §104, §104a, §105Tir NaturschutzG §11UVP-G 2000 §3a, §17Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Tiroler Oberland, BGBl II 274/2014 Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich "Bodenschutz", BGBl III 37/2003 Art9
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung der Beschwerde gegen die Genehmigung zu Errichtung und Betrie... mehr lesen...
Index: 83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art144 Abs2WRG 1959 §30a, §30c, §53, §104aTir NaturschutzG §11UVP-G 2000 §17, §19Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Tiroler Oberland, BGBl II 274/2014 SchutzgebietsV "Ruhegebiet Stubaier Alpen", Tir LGBl 45/2006 idF 56/2015 Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich "Naturschutz und Landschaftspflege", BGBl III 236/2002 Art11
Leitsatz: Ablehnung d... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (§1 Abs1 und 2 Werbeabgabegesetz 2000). Vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles lässt ihr Vorbringen die behaupteten Rechtsverletzungen, aber auch die Verletzung in einem anderen verfassung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/08 Sonstiges
Norm: B-VG Art144 Abs2WerbeabgabeG 2000 §1 Abs1, Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Vorschreibung von Werbeabgabe
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er Online-Werbung, die in erheblichem Ausmaß durch Werbeleister vom Ausland aus erbracht wird, in Anbetracht der vom WerbeabgabeG erfassten Steuertatbestä... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V74/2016, E v 16.06.2017 (keine Aufhebung des Flächenwidmungsplanes 3 der Gemeinde Luftenberg an der Donau idF der Änderung Nr 17 vom 23.04.2009, soweit er sich auf ein bestimmtes Grundstück bezieht). Entscheidung... mehr lesen...
I. Sachverhalt Mit dem vorliegenden, auf Art138 Abs1 Z2 B-VG iVm §46 Abs1 VfGG gestützten Antrag wird die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof begehrt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1. Mit (Berufungs-)Bescheid des Dienstrechtssenates der Stadt Wien vom 2. Dezember 2013 wurden zeitraumbezogene Absprüche betreffend die Gebührlichkeit von Ruhegenuss und Ruhegenusszulage getroffen.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art138 Abs1 Z2B-VG Art144 Abs2B-VG Art151 Abs51 Z11B-VG Art133 Z4 aF VwGbk-ÜG §4 Abs1, §6 Abs1, Abs4VfGG §46 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen VfGH und VwGH nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung und Zurückweisung des Abtretungsantrages sowie Zurückweisung der Revision gegen einen Bescheid des Dienstrech... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG in der mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Fassung). Soweit die Beschwerden insofern verfassungsrechtliche Fragen berühren, als die Rechtswidrigkeit der die angefochtenen Bescheide tragenden Verordnung, des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde in der Fassung der vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde am 10.... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall zu V72/2014 ua, E v 02.12.2014 (keine Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde St Aegyd am Neuwalde idF vom 10.02.1999 hins der Festlegung der Widmung "Grünland Parkanlagen - Tier- und Freizeitpark" für bestimmt... mehr lesen...