Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: L8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr BauO 1930 §7a Abs3Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Plandokument 6821 des Gemeinderates der Stadt Wien vom 31.01.1997VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung einer Beschwerde betreffend die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergung in Wohnzonen; keine Bedenken gegen §7a Abs3 Wr BauO 1930 und den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan PD 6821
Rechtssatz: Hinsich... mehr lesen...
Index: L8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr BauO 1930 §60 Abs1 litdWr BauO 1930 §62a Abs5aVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung einer Beschwerde betreffend einen Antrag auf Erteilung einer Abbruchbewilligung; keine Bedenken gegen §60 Abs1 litd und §62a Abs5a Wr Bauo 1930
Rechtssatz: Beim VfGH sind aus Anlass der vorliegenden Beschwerde keine Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der §60 Abs1 litd und §62a A... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs2ASVG §358DSG §1 Abs3VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Feststellung des – vom biologischen Geburtsdatum abweichenden – Geburtsdatums nach dem ASVG zur Beurteilung altersbezogener Leistungsansprüche
Rechtssatz: Keine Verfassungswidrigkeit des §358 ASVG: Weder hindert das datenschutzrechtlich... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art144 Abs2COVID-19, MaßnahmenG §1, §4EpidemieG 1950 §32VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Ausschluss von Vergütungen wegen Betriebsschließungen sowie minder eingreifender Maßnahmen auf Grund von COVID-19
Rechtssatz: §4 Abs2 COVID-19-MaßnahmenG idF BGBl I 23/2020 knüpft keineswegs nur an Betriebsschließungen an,... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 und 4 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleis... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs2TelekommunikationsG 2003 §121a Abs1VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach dem TelekommunikationsG 2003 im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtssatz: Soweit die Beschwerde aber insofern verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Rechtswidrigkeit der die a... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs2TelekommunikationsG 2003 §73 Abs2VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Ausschluss der Parteistellung von "Anrainern" von Funkanlagen nach dem TelekommunikationsG 2003
Rechtssatz: Im Hinblick auf §73 Abs2 TKG 2003, der durch die 7. TKG-Novelle, BGBl I 102/2011, unverändert geblieben ist, ist dem Gesetzgeber aus verfa... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleistet... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: B-VG Art144 Abs2NormverbrauchsabgabeG 1991 §3SachbezugswerteV §4VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die SachbezugswerteV
Rechtssatz: Der VfGH vermag vor dem Hintergrund seiner Rsp zur Zulässigkeit pauschalierender, auf eine Durchschnittsbetrachtung abstellender Regelungen, nicht zu erkennen, dass der Zuschlag gemäß §4 Abs6 Sachbezu... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere im Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor ... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2Lohn- und Sozialdumping-BekämpfungsG §29 Abs1VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend eine Geldstrafe nach dem Lohn- und Sozialdumping-BekämpfungsG
Rechtssatz: Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere im Recht auf Gleichheit aller Staatsbürge... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegenden Beschwerden rügen die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleistet... mehr lesen...
Index: L8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr BauO 1930 §60 Abs1 litdWr BauO 1930 §62a Abs5aVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung von Beschwerden gegen Baueinstellungsbescheide betreffend Abbrucharbeiten in Wien; keine Bedenken gegen §60 Abs1 litd und §62a Abs5a Wr BauO 1930
Rechtssatz: So sind beim VfGH aus Anlass der vorliegenden Beschwerden keine Bedenken ob der Verfassungskonformität der §60 Abs1 litd un... mehr lesen...
1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 und 4 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassu... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2BFA-VG §16 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die (zweiwöchige) Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen Bescheide des Bundesamtes und der Wirkung von Beschwerden
Rechtssatz: Keine Rechtswidrigkeit des §16 Abs1 BFA-VG in der nunmehr novellierten Fassung BGBl I 56/2018 vor d... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2StbG 1985 §27 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Verlust der Staatsbürgerschaft mangels Normbedenken gegen den Verlust auf Grund Überwiegens der öffentlichen Interessen an Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten
Rechtssatz: Soweit die - den Verlust der Staatsbürgersc... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: L7071 Spielapparate
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr WettterminalabgabeG §1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Abgabe nach dem Wr WettterminalabgabeG
Rechtssatz: Der primäre Zweck der Abgabe nach dem Wiener Wettterminalabgabegesetz (WWAG), LGBl für Wien 32/2016, liegt in der Beschaffung von Einnahmen: Auch wenn nach den Materialien zum WWAG die Besteuerung im Hinblick auf die... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde behauptet die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs2ASVG §330a, §707a Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend das Verbot des Pflegeregresses; Unzulässigkeit des Zugriffs auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, die vor dem 01.01.2018 ergangen ist
Rechtssatz: Soweit... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...
Index: 92/01 Luft- und Weltraumfahrt
Norm: B-VG Art144 Abs2LuftFG §145bLuftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung §2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung der Beschwerde betreffend die Bewilligung einer dritten Piste für den Flughafen Wien-Schwechat; unterschiedliche Regelungen für Lärmschutzvorschriften betreffend den Luft- sowie Schienen- und Straßenverkehr im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; Einschränkung der Nutzun... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit97/01 Öffentliches Auftragswesen
Norm: B-VG Art144 Abs2BVwGG §19GO-BVwG §20BundesvergabeG 2006 §56 Abs7
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines am letzten Tag der Frist nach Ablauf der - in der Geschäftsordnung des betroffenen Gerichts festgelegten - Amtsstunden per ERV eingebrachten Antrages als verspätet
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rech... mehr lesen...