Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-150 von 373

RS Vfgh 2007/9/24 B547/06

Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2VfGG §88
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung des §51 Innsbrucker GemeindebeamtenG 1970 idF LGBl 3/2003 mit E v 24.09.07, G25/07. Kostenzuspruch: die Beschwerde hat die amtswegige Prüfung einer
Norm: - mit Erfolg - angeregt und dadurch zur Bereinigung der Rechtslage beigetragen (vgl VfSlg 17089... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/6/27 B1577/04

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten durch Anwendung (u.a.) des als verfassungswidrig erachteten §10 Abs7 des Statuts. Im Hinblick auf das Ergebnis des dazu durchgefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.06.2007

RS Vfgh 2007/6/27 B1577/04

Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V85/06, E v 01.03.07, im Hinblick auf die Aufhebung nicht nur des Abs7, sondern auch des Abs6 des §10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004 der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten vom 18.06.04. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/6/14 B450/07

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/6/14 B493/07

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.06.2007

RS Vfgh 2007/6/14 B450/07 - B493/07

Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art144 Abs2VerpflegungsV, BGBl II 43/2006 ZivildienstG §28 Abs1
Rechtssatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend angemessene Verpflegung von Zivildienern nach dem Zivildienstgesetz bzw der Verpflegungsverordnung. (Siehe weiters B493/07, B v 14.06.07). Entscheidungstexte B 450/07 Entscheidungstext Vf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/6/12 B985/06, G118/06

Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.2007

RS Vfgh 2007/6/12 B985/06, G118/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs2VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde; Zurückweisung des bedingten Individualantrags wegen Unzulässigkeit
Rechtssatz: Bei dem - trotz der Berufung auf Art139 B-VG offenbar auf Gesetzesprüfung nach Art140 B-VG gerichteten - Antrag handelt es sich nicht etw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/3/16 B1397/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung näher bezeichneter verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Neufassung des §3 FLAG. Ihr ist zu entgegnen, * dass dem Gesetzgeber nach s... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.03.2007

RS Vfgh 2007/3/16 B1397/06

Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art144 Abs2FamilienlastenausgleichsG 1967 §3
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Versagung der Familienbeihilfe für Asylwerber; großer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Gewährung familienfördernder Maßnahmen; Unbedenklichkeit der Regelung über den Ausschluss des Anspruches auf Familienbeihilfe bei fehlender Aufenthaltsbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.03.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/3/3 B928/05

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.03.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/3/3 B522/05

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.03.2007

RS Vfgh 2007/3/3 B522/05 - B928/05

Index: L3 FinanzrechtL3700 Benützungsabgabe, Gebrauchsabgabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G152/06 ua, E v 03.03.07 (Keine Verfassungswidrigkeit von Teilen des §1 und §4 Tir GebrauchsabgabeG idF LGBl 110/2002). Ebenso: B928/05, B v 03.03.07. Entscheidungstexte B 522/05 Entscheidungstext VfG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.03.2007

TE Vfgh Beschluss 2006/12/14 B872/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 25. September 2006, B872/06-11, die Behandlung der Beschwerde unter stichwortartiger Angabe der ihre Aussichtslosigkeit erweisenden
Gründe: abgelehnt und sie an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. In diesem Verfahren war der nunmehrige Antragsteller mitbeteiligte Partei. Mit Schriftsatz vom 27. November 2006 beantragt der Einschreiter gemäß §423 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG eine diesen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.12.2006

RS Vfgh 2006/12/14 B872/06 - B2028/08, B1128/09, B788/11

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2VfGG §88ZPO §423 Abs1
Leitsatz: Abweisung des Antrags der beteiligten Partei auf Ergänzung eines Ablehnungsbeschlusses hinsichtlich des Zuspruchs von Kosten
Rechtssatz: Die Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde hat zur Folge, dass auf ihr Vorbringen nicht näher eingegangen wird. Der Beschluss über die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.12.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/11/30 B1096/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.2006

RS Vfgh 2006/11/30 B1096/06

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art144 Abs2StbG 1985 §10, §11, §11a, §20, §64a Abs4 idF Staatsbürgerschaftsrechts-Nov 2005, BGBl I 37/2006
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft; keine Bedenken gegen eine Übergangsbestimmung der St... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/10/4 B119/04

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 04.10.2006

RS Vfgh 2006/10/4 B119/04

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung einer Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria AG über die Regelung der Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten für die der Telekom Austria zugewiesenen Beamten mit E v 03.10.06, V23/06. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 04.10.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/27 B1153/04

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die - auch weitere - Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vor... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.06.2006

RS Vfgh 2006/6/27 B1153/04

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2VfGG §88
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung des vierten Satzes in §26 Z4 EStG 1988, BGBl 400 idF BGBl 818/1993, (sowie der ReisekostenV BGBl II 306/1997) mit E v 22.06.06, G147/05 ua, V111/05 ua. Die Aufhebung dieser Bestimmung wirkt sich auf die Heranziehung der beschwerdeführe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/23 B458/04

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.06.2006

RS Vfgh 2006/6/23 B458/04

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AblehnungB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V1/06, E v 23.06.06 (Keine Gesetzwidrigkeit der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms der Stadt Krems vom 05.12.01, soweit damit für bestimmte Grundstücke die Widmung "Verkehrsfläche privat" festgelegt wird). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B585/05

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Graz, mit dem die beschwerdeführende Gesellschaft als Erhalterin von Fachhochschul-Studiengängen gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B585/05

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Behandlung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung des zweiten Satzes des §25 Abs1 Z5 EStG 1988 idF BGBl I 142/2000 betreffend die Bezüge von in der Erwachsenenbildung tätigen Personen mit E v 20.06.06, G9/06. Entscheidungstexte B 58... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/3/15 B778/04

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.03.2006

RS Vfgh 2006/3/15 B778/04

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V104/05, E v 27.02.06 (Keine Gesetzwidrigkeit des §8 Abs2 des Bebauungsplanes der Gemeinde Maria Wörth vom 26.02.97). Entscheidungstexte B 778/04 Entscheidungstext VfGH Beschluss 15.03.2006 B 778/04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.03.2006

TE Vfgh Beschluss 2005/12/15 B1432/03

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.12.2005

RS Vfgh 2005/12/15 B1432/03

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G1/05, B v 01.12.05 (Einstellung des Verfahrens zur Prüfung des §107 Abs3 und §118 Abs3 StVG mangels Präjudizialität). Entscheidungstexte B 1432/03 Entscheidungstext VfGH Beschluss 15.12.2005 B 1432/03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.12.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/12/13 B644/03

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in Rechten wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung. Ihr Vorbringen lässt vor dem Hintergrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes (VfG... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 13.12.2005

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