Index
91/01 FernmeldewesenNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Ausschluss der Parteistellung von "Anrainern" von Funkanlagen nach dem TelekommunikationsG 2003Rechtssatz
Im Hinblick auf §73 Abs2 TKG 2003, der durch die 7. TKG-Novelle, BGBl I 102/2011, unverändert geblieben ist, ist dem Gesetzgeber aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entgegenzutreten, wenn er "Anrainern" von Funkanlagen nach dem TKG 2003 keine Parteistellung zuerkennt (vgl VfSlg 14512/1996).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fernmelderecht, Parteistellung, NachbarrechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E2908.2020Zuletzt aktualisiert am
11.02.2021