Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin stand als Fachbeamtin des Bücherdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien. Nach Konsumierung eines Eltern-Karenzurlaubes und eines daran anschließenden einjährigen Karenzurlaubes gemäß §44 Dienstordnung 1966 [nunmehr: §56 Dienstordnung 1994 (DO 1994)] erklärte die Beschwerdeführerin schriftlich ihren Dienstaustritt mit Wirkung vom 15. Dezember 1995. Mit Bescheid vom 2. Februar 1996 ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienWr BesoldungsO 1994 §41
Leitsatz: Feststellung einer Verletzung im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb einer angemessenen
Frist durch die neuerliche Abweisung des Antrags der
Beschwerdeführerin auf Zuerkennung einer Abfertigung nach aufhebendem
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes; jedoch Abweisu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Krems. Er war als Primararzt am Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Krems tätig. Mit Schreiben vom 5. August 1991 beantragte er, über seinen Anspruch auf Abgeltung der von ihm an so genannten freien Tagen geleisteten Dienste nach der für ihn geltenden NÖ Gemeindebeamtendienstordnung bescheidmäßig abzusprechen. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Magi... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art21 Abs3B-VG Art144 Abs2EMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEG Art48Nö GemeindebeamtendienstO 1976
Leitsatz: Feststellung einer Verletzung im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb einer angemessenen
Frist durch neuerliche Abweisung des Antrags eines Primararztes auf
Abgeltung bestimmter Diens... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2VfGG §33
Rechtssatz: Kein Eingehen auf einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Ablehnung der Behandlung der Beschwerde Entscheidungstexte B 364/05 Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.09.2005 B 364/05 Schlag... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung des §117 BAO idF BGBl I 97/2002 mit E v 02.12.04, G95/04 ua. Gemäß Art140 Abs7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück; dieser ist so zu beurteilen, als ob die als verfassungswidrig erkannte G... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs2BundesvergabeG 2002 §175, §185VfGG §88
Rechtssatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde; Zurückweisung des gleichzeitig gestellten Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Gesetzes als unzulässig infolge Beschreitung eines zumutbaren Umweges; keine Doppelgleisigkeit des Rec... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V124/03, E v 01.12.04 (keine Gesetzwidrigkeit der Krnt StandortV, LGBl 11/1999). Entscheidungstexte B 894/02 Entscheidungstext VfGH Beschluss 01.12.2004 B 894/02 Schlag... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die klagende Gesellschaft beschäftigte in den Jahren 1999 bis 2003 Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Für die Beschäftigung dieser Personen entrichtete die Gesellschaft Pauschalbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung gemäß §53a Abs1 Z2 ASVG (idF der 55. Novelle zum ASVG, BGBl. I Nr. 138/1998) in Höhe von insgesamt EUR 16.472,66. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 7. März 2002, G219/01, VfSlg. 16.474, wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die klagende Gesellschaft beschäftigte in den Jahren 1998 bis 2003 Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Für die Beschäftigung dieser Personen entrichtete die Gesellschaft Pauschalbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung gemäß §53a Abs1 Z2 ASVG (idF der 55. Novelle zum ASVG, BGBl. I Nr. 138/1998) in Höhe von insgesamt EUR 28.650,96. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 7. März 2002, G219/01, VfSlg. 16.474, wurde ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art137 / BescheidB-VG Art140 Abs7 letzter SatzB-VG Art144 Abs2ASVG §53aASVG §355 Z3
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Erstattung entrichteter pauschalierter
Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte in der Kranken- und
Pensionsversicherung mangels Zuständigkeit des VfGH infolge
Verpflichtung der Versicherungsträger zur Erlassung eines im
Verw... mehr lesen...
Begründung: I. Zur Beschwerde gemäß Art144 B-VG: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßg... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs2VfGG §62 Abs1WohnungseigentumsG 2002 §16, §29
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde; Zurückweisung des
Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des
Wohnungseigentumsgesetzes 2002 mangels jeglicher Ausführung zur Frage
des unmittelbaren Eingriffs der bekämpften Normen in die Rechtssphäre
der Antragstelle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid des Obersten Agrarsenates (OAS) wird die Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführer gegen eine im Devolutionswege ergangene Entscheidung des Landesagrarsenates beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (LAS) als unbegründet abgewiesen, mit der im Zusammenlegungsverfahren Mooskirchen eine gemeinsame Entwässerungsanlage angeordnet und der Zusammenlegungsplan gegenüber den Beschwerdeführern erlassen wurde. Die d... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/01 Organisationsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2VfGG §87 Abs1 idF KundmachungsreformG 2004EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art13
Leitsatz: Feststellung einer Verletzung des Rechts auf eine Entscheidung
innerhalb einer angemessenen Frist durch überlange Verfahrensdauer in
einem Zusammenlegungsverfahren; keine Aufhebung des angefochtenen
Bescheides in Folge einer Verschärfung der festgestellten
Rec... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Einschreiter stellten mit einem beim Magistrat der Stadt Salzburg am 26. September 2000 eingelangten Schriftsatz bei der Baubehörde erster Instanz den Antrag auf "Bauplatzerklärung für eine Teilfläche des Grundstückes 1397, mit einer koordinativ errechneten Fläche von 621 m²". Infolge Säumigkeit der Baubehörde erster Instanz stellten die Einschreiter mit Schreiben vom 29. März 2001 bei der Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg als sachlic... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs2Bebauungsplan der Grundstufe Schallmoos/Neustadt 4/G1Sbg RaumOG 1998 §31 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines
Bebauungsplanes als unzulässig in Folge zumutbaren Umwegs;
Präjudizialität der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzlinien im
Bauplatzerklärungsverfahren; Ablehnung der Behandlu... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V123/03, E v 18.06.04; keine Gesetzwidrigkeit des Teilbebauungsplans "Turracherhöhe - Utner, Parz Nr 280/139, KG Winkl - Reichenau", Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Reichenau vom 07.05.99, hinsichtlich der Festlegung abweichender Bebauungsbestimmungen für e... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums sowie in Rechten wegen Anwendung eines v... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G179/03, E v 17.06.04 (keine Verfassungswidrigkeit von Worten in §26 Abs1 Z2 Oö RaumOG 1994, LGBl 114/1993 idF LGBl 60/2000, betreffend die Berechnung des Aufschließungsbeitrags). Entscheidungstexte B 507/02 Ents... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit dem die Berufung der beschwerdeführenden Gesells... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall. Mit E v 04.12.03, G6/03 ua, sprach der VfGH aus, dass §13 Abs2 Satz 5 AltlastensanierungsG nicht als verfassungswidrig aufgehoben wird, und hob den Altlastenatlas (aus nicht von der Beschwerde geltend gemachten Gründen) als gesetzwidrig auf. Im Hinblick ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Ü... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/01 Verwaltungsorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs2BundesministerienG-Nov 2003, BGBl I 17BundesministerienG 1986 §16 Z2
Rechtssatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Feststellung, dass das beschwerdeführende Mitglied des unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) ausschließlich mit Aufgaben befasst ist, die mit Wirksamkeit vom 01.05.03 (BundesministerienG-Nov 2003) dem Bundesmi... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...