Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 373

RS Vfgh 2004/6/17 B507/02

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G179/03, E v 17.06.04 (keine Verfassungswidrigkeit von Worten in §26 Abs1 Z2 Oö RaumOG 1994, LGBl 114/1993 idF LGBl 60/2000, betreffend die Berechnung des Aufschließungsbeitrags). Entscheidungstexte B 507/02 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.2004

TE Vfgh Beschluss 2003/12/4 B622/01

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit dem die Berufung der beschwerdeführenden Gesells... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 04.12.2003

RS Vfgh 2003/12/4 B622/01

Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall. Mit E v 04.12.03, G6/03 ua, sprach der VfGH aus, dass §13 Abs2 Satz 5 AltlastensanierungsG nicht als verfassungswidrig aufgehoben wird, und hob den Altlastenatlas (aus nicht von der Beschwerde geltend gemachten Gründen) als gesetzwidrig auf. Im Hinblick ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 04.12.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/11/25 B804/03

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Ü... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.2003

RS Vfgh 2003/11/25 B804/03

Index: 14 Organisationsrecht14/01 Verwaltungsorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs2BundesministerienG-Nov 2003, BGBl I 17BundesministerienG 1986 §16 Z2
Rechtssatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Feststellung, dass das beschwerdeführende Mitglied des unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) ausschließlich mit Aufgaben befasst ist, die mit Wirksamkeit vom 01.05.03 (BundesministerienG-Nov 2003) dem Bundesmi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/10/2 B910/02

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.10.2003

RS Vfgh 2003/10/2 B910/02

Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlaßfall zu G378/02, E v 02.10.03; keine Verfassungswidrigkeit des §113 Vlbg AbgabenverfahrensG, LGBl 23/1984. Entscheidungstexte B 910/02 Entscheidungstext VfGH Beschluss 02.10.2003 B 910/02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.10.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/9/23 B1065/03 ua

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerden behaupten die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (§53a Abs1 Z2 ASVG idF der 55. Novelle, BGBl. I Nr. 138... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.09.2003

RS Vfgh 2003/9/23 B1065/03 ua

Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs7 letzter SatzB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Behandlung von Beschwerden gegen die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen für geringfügig Beschäftigte; Beschwerden von der Anlassfallwirkung des E v 07.03.02, G219/01, nicht erfasst; unter Fristsetzung aufgehobenes Gesetz während dieses Zeitraumes einem verfassungsrech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.09.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/23 B1578/01

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/23 B1129/02

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art2 StGG, Art7 B-VG) und auf Unverletzlichkeit des E... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.06.2003

RS Vfgh 2003/6/23 B1578/01 - B1129/02

Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Regelungen des IngenieurkammerG und Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen 1991 mit E v 23.06.03, G39/03, V56/03. (ebenso B1129/02, B v 23.06.03, Anlassfall zu G40/03, V57/03, E v 23.06.03,
Betreff: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.2003

TE Vfgh Erkenntnis 2003/3/13 B1472/00

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wurde über den Beschwerdeführer im Instanzenzug eine Verwaltungsstrafe verhängt, weil er als gemäß §9 Abs1 VStG Verantwortlicher eines Telekommunikationsunternehmens entgegen §19 Z3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) iVm Anlage 2 litE Z5 der Numerierungsverordnung, BGBl. II 416/1997 (NVO), die kostenlose Inanspruchnahme zum Notrufdienst mit der Rufnummer 142 (Telefonseelsorge)... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.03.2003

RS Vfgh 2003/3/13 B1472/00

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Wortes "Telefonseelsorge" in der Anlage 2 litE Z5 der NumerierungsV, BGBl II 416/1997, bis 31.05.00, mit E v 27.02.03, V54/02, hinsichtlich Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides. Ablehnung der Behandlung der Beschwerde, soweit sie sich au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.03.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/2/27 B621/01

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.02.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/2/27 B1430/99

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in Rechten wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen. Ihr Vorbringen lässt vor dem Hintergrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.02.2003

RS Vfgh 2003/2/27 B1430/99

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V74/02, E v 27.02.03, keine Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, Bebauungsplan Nr 51/br, Höttinger Au, im westlichen Bereich zwischen Fürstenweg und Tiergartenstraße, vom 23.07.87, soweit sie im Osten die Grenze der gelb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.02.2003

RS Vfgh 2003/2/27 B621/01

Index: 56/01 Verstaatlichung56/03 ÖBB
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlaßfall zu G93/02, E v 27.02.03, keine Verfassungswidrigkeit des §19 Abs6 BundesbahnG 1992. Entscheidungstexte B 621/01 Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.02.2003 B 621/01 Schlagworte VfGH / ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.02.2003

TE Vfgh Beschluss 2002/12/5 B1151/01

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.12.2002

RS Vfgh 2002/12/5 B1151/01

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlaßfall zu E v 08.10.02, G348/01, keine Verfassungswidrigkeit einer Wortfolge in §21 Abs3 FremdenG 1997 idF BGBl I 134/2000. Entscheidungstexte B 1151/01 Entscheidungstext VfGH Besch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.12.2002

TE Vfgh Erkenntnis 2002/11/25 B980/02

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Gallspach wurde die von der beschwerdeführenden Partei, die eine Krankenanstalt betreibt, zu entrichtende Kommunalsteuer für das Jahr 2000 in bestimmter Höhe festgesetzt und für die nicht rechtzeitig entrichtete Kommunalsteuer ein Säumniszuschlag nach §166 der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung 1996, LGBl. 107 (im Folgenden OÖ LAO), in der Höhe von 4 vH zur Entrichtung vorgeschrieben. 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 25.11.2002

TE Vfgh Beschluss 2002/10/2 B762/98

Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 8. Juni 1999, ONr. 12, die Behandlung der vom Einschreiter (durch den ihm als Verfahrenshelfer bestellten Rechtsanwalt) gegen einen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tirol eingebrachten Beschwerde nach Art144 B-VG ab. Dieser Beschluß wurde unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes durch den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes, jenen ständigen Referenten, dem die Rechtssache g... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.10.2002

RS Vfgh 2002/10/2 B762/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3B-VG Art144 Abs2B-VG Art147 Abs6, Abs7VfGG §7 Abs1, Abs2VfGG §31VfGG §19 Abs3 Z1
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags betreffend die erfolgte Ablehnung einer Beschwerdebehandlung in der sogenannten "Kleinen Besetzung" wegen unrichtiger Zusammensetzung; reduzierte Besetzung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Verfassun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.10.2002

TE Vfgh Beschluss 2002/9/28 B1333/99

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.2002

RS Vfgh 2002/9/28 B1333/99

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlaßfall zu E v 28.09.02, V12/02, keine Gesetzwidrigkeit von Teilen des Flächenwidmungsplanes 1997 der Stadt Salzburg vom 08.07.98. Entscheidungstexte B 1333/99 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.09.2002 B 1333/99 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.2002

RS Vfgh 2002/6/26 B342/01 - B1038/01, B1547/01, B980/02

Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2VfGG §88
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der §164 bis §169 Oö LAO 1996 mit E v 21.06.02, G32/02 ua, insoweit, als ein Säumniszuschlag vorgeschrieben wurde;
Betreff: Festsetzung der Kommunalsteuer Ablehnung der Beschwerde. Teilweiser Kostenzuspruch in Höhe der Hälfte der Kosten. ebenso: Quasi-Anlaßfälle E v 26.06.02... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 26.06.2002

TE Vfgh Beschluss 2002/5/23 B923/02

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973), welch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.05.2002

RS Vfgh 2002/3/14 B463/01 ua

Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlaßfall vor dem Hintergrund des E v 14.03.02, G217,218/01, zur Verfassungsmäßigkeit einer Wortfolge in §8 FSVG. Entscheidungstexte B 463/01 ua Entscheidungstext VfGH Beschluss 14.03.2002 B 463/01 ua ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.03.2002

TE Vfgh Beschluss 2002/3/14 B463/01 ua

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerden behaupten die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte wegen der Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung (§8 FSVG). Vor dem Hintergrund des hg. Erkenn... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.03.2002

TE Vfgh Erkenntnis 2002/3/13 B1343/98

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Abteilung II des Ausschusses der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge zum Vertrauensschadensfonds für die Jahre 1996 und 1997, sowie sein Antrag auf Feststellung, er sei zur Leistung von Beiträgen zum Vertrauensschadensfonds für das Jahr 1998 und zur Leistung von Beiträgen zur Zusatzpensionsversicherung der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer f... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.03.2002

Entscheidungen 181-210 von 373

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