Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Verlust der Staatsbürgerschaft mangels Normbedenken gegen den Verlust auf Grund Überwiegens der öffentlichen Interessen an Vermeidung mehrfacher StaatsangehörigkeitenRechtssatz
Soweit die - den Verlust der Staatsbürgerschaft auf Grund eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister betreffende - Beschwerde aber insofern verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Rechtswidrigkeit der die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtsvorschriften, insbesondere des §27 Abs1 StbG, behauptet wird, lässt ihr Vorbringen vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH und der in §28 StbG geregelten Möglichkeit, die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft trotz Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit zu beantragen, die behauptete Rechtsverletzung, die Verletzung in einem anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Es ist weder im Lichte des Art8 EMRK noch des Gleichheitsgrundsatzes zu beanstanden, wenn §27 Abs1 StbG bei (Wieder-)Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit für den Fall, dass der Betroffene die ihm eingeräumten Möglichkeiten zur Beibehaltung der (österreichischen) Staatsbürgerschaft nicht wahrnimmt, davon ausgeht, dass die öffentlichen Interessen an der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten überwiegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, StaatsbürgerschaftsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2019:E3726.2018Zuletzt aktualisiert am
07.03.2019