Index
L8200 BauordnungNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung einer Beschwerde betreffend einen Antrag auf Erteilung einer Abbruchbewilligung; keine Bedenken gegen §60 Abs1 litd und §62a Abs5a Wr Bauo 1930Rechtssatz
Beim VfGH sind aus Anlass der vorliegenden Beschwerde keine Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der §60 Abs1 litd und §62a Abs5a Bauordnung für Wien idF LGBl 69/2018 (vgl ArtV Abs1 Bauordnungsnovelle 2020, LGBl 61/2020) entstanden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Baurecht, Kompetenz Bund - LänderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E1720.2021Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022