Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 373

TE Vfgh Beschluss 2018/3/14 E3152/2017

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.03.2018

RS Vfgh 2018/3/14 E3152/2017

Index: 83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art144 Abs2WRG 1959 §30a, §30c, §104, §104a, §105Tir NaturschutzG §11UVP-G 2000 §3a, §17Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Tiroler Oberland, BGBl II 274/2014 Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich "Bodenschutz", BGBl III 37/2003 Art9
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung der Beschwerde gegen die Genehmigung zu Errichtung und Betrie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.03.2018

RS Vfgh 2018/3/14 E3209/2017

Index: 83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art144 Abs2WRG 1959 §30a, §30c, §53, §104aTir NaturschutzG §11UVP-G 2000 §17, §19Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Tiroler Oberland, BGBl II 274/2014 SchutzgebietsV "Ruhegebiet Stubaier Alpen", Tir LGBl 45/2006 idF 56/2015 Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich "Naturschutz und Landschaftspflege", BGBl III 236/2002 Art11
Leitsatz: Ablehnung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.03.2018

TE Vfgh Beschluss 2017/10/12 E2025/2016

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (§1 Abs1 und 2 Werbeabgabegesetz 2000). Vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles lässt ihr Vorbringen die behaupteten Rechtsverletzungen, aber auch die Verletzung in einem anderen verfassung... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.10.2017

RS Vfgh 2017/10/12 E2025/2016

Index: 32 Steuerrecht32/08 Sonstiges
Norm: B-VG Art144 Abs2WerbeabgabeG 2000 §1 Abs1, Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Vorschreibung von Werbeabgabe
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er Online-Werbung, die in erheblichem Ausmaß durch Werbeleister vom Ausland aus erbracht wird, in Anbetracht der vom WerbeabgabeG erfassten Steuertatbestä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.10.2017

RS Vfgh 2017/6/27 E559/2016

Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V74/2016, E v 16.06.2017 (keine Aufhebung des Flächenwidmungsplanes 3 der Gemeinde Luftenberg an der Donau idF der Änderung Nr 17 vom 23.04.2009, soweit er sich auf ein bestimmtes Grundstück bezieht). Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.06.2017

TE Vfgh Beschluss 2015/2/23 KI3/2014

I.              Sachverhalt Mit dem vorliegenden, auf Art138 Abs1 Z2 B-VG iVm §46 Abs1 VfGG gestützten Antrag wird die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof begehrt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.              Mit (Berufungs-)Bescheid des Dienstrechtssenates der Stadt Wien vom 2. Dezember 2013 wurden zeitraumbezogene Absprüche betreffend die Gebührlichkeit von Ruhegenuss und Ruhegenusszulage getroffen.... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.2015

RS Vfgh 2015/2/23 KI3/2014

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art138 Abs1 Z2B-VG Art144 Abs2B-VG Art151 Abs51 Z11B-VG Art133 Z4 aF VwGbk-ÜG §4 Abs1, §6 Abs1, Abs4VfGG §46 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen VfGH und VwGH nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung und Zurückweisung des Abtretungsantrages sowie Zurückweisung der Revision gegen einen Bescheid des Dienstrech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.2015

TE Vfgh Beschluss 2014/12/2 B326/2012 ua

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG in der mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Fassung). Soweit die Beschwerden insofern verfassungsrechtliche Fragen berühren, als die Rechtswidrigkeit der die angefochtenen Bescheide tragenden Verordnung, des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde in der Fassung der vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde am 10.... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.12.2014

RS Vfgh 2014/12/2 B326/2012 ua

Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall zu V72/2014 ua, E v 02.12.2014 (keine Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde St Aegyd am Neuwalde idF vom 10.02.1999 hins der Festlegung der Widmung "Grünland Parkanlagen - Tier- und Freizeitpark" für bestimmt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.12.2014

TE Vfgh Beschluss 2014/11/29 B40/2014 ua

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG iVm §6 VwGbk-ÜG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegenden Beschwerden wenden sich gegen Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland, mit denen den Berufungen der beschwerdeführ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.11.2014

RS Vfgh 2014/11/29 B40/2014 ua

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall zu G30/2014 ua, E v 29.11.2014 (Aufhebung des §83 Abs1 VfGG idF des Art4 des Verwaltungsgerichtsbarkeits-AusführungsG 2013, BGBl I 33). Kostenzuspruch: Die Beschwerden haben die amtswegige P... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.2014

TE Vfgh Beschluss 2014/10/9 B1472/2013

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten nach Art6 EM... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2014

RS Vfgh 2014/10/9 B1472/2013

Index: 62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Ábs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V71/2014 nach Ausspruch im E v 09.10.2014, V67/2013 ua, dass §1 Z10 AusländerbeschäftigungsV, BGBl 609/1990 idF BGBl II 54/2006, (AuslBVO) nicht als gesetzwidrig aufgehoben wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.10.2014

TE Vfgh Beschluss 2014/10/7 B523/2011

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG in der am 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Fassung). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.10.2014

RS Vfgh 2014/10/7 B523/2011

Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V40/2014 ua, E v 07.10.2014 (Keine Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Patsch vom 19.07. bzw 13.09.2001 sowie des Flächenwidmungsplanes vom 15.11.2007). Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.10.2014

TE Vfgh Beschluss 2014/9/18 B199/2014

1. Die Antragstellerin hat am 7. Februar 2014 eine auf Art144 B-VG iVm §6 VwGbk-ÜG gestützte, beim Verfassungsgerichtshof unter der Geschäftszahl B199/2014-1 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Dienstrechtssenates der Stadt Wien vom 19. Dezember 2013 erhoben. Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung der – nicht auf das Vorliegen sämtlicher Formerfordernisse hin geprüften – Beschwerde mit Beschluss vom 6. Juni 2014, B199/2014-4, abgelehnt (§19 Abs3 Z1 iVm §31 letzter Satz V... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 18.09.2014

RS Vfgh 2014/9/18 B199/2014

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art144 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 litaVwGbk-ÜG §6
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Behandlung einer mit Beschluss abgelehnten Beschwerde
Rechtssatz: Der Antrag ist offensichtlich als Rechtsmittel gegen den B v 06.06.2014, B199/2014-4, (betr Ablehnung der Beschwerdebehandlung) zu verstehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH sind... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 18.09.2014

TE Vfgh Beschluss 2014/3/11 B178/2013

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art151 Abs51 Z9 iVm Art144 Abs2 B-VG in der mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Fassung). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.03.2014

TE Vfgh Beschluss 2014/3/11 B621/2013

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 BVG in der mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Fassung). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.03.2014

RS Vfgh 2014/3/11 B178/2013

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G93/2013, E v 11.03.2014 (keine Aufhebung des §156c Abs1a StVG idF BGBl I 2/2013). Entscheidungstexte B178/2013 Entscheidungstext VfGH Beschluss 11.03.2014 B178/2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.03.2014

RS Vfgh 2014/3/11 B621/2013

Index: 40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfall zu G106/2013, E v 03.03.2014 (keine Aufhebung des §13 Abs2 letzter Satz AVG idF BGBl I 5/2008 und des §13 Abs5 AVG idF BGBl I 100/2011). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.03.2014

TE Vfgh Beschluss 2014/2/25 B101/2014

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG iVm §6 VwGbk-ÜG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Gemäß der hier bereits anzuwendenden Fassung des Art144 Abs2 B-VG ist die Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde nicht mehr von der Zuständigkeit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.02.2014

RS Vfgh 2014/2/25 B101/2014

Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Asylgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2B-VG Art133 Z4VwGbk-ÜG §6
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag unabhängig von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes
Rechtssatz: Gemäß der hier bereits anzuwendenden Fassung des Art144 Abs2 B-VG ist die Ablehnung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.02.2014

TE Vfgh Beschluss 2013/10/2 B327/2012 ua

1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlic... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.10.2013

RS Vfgh 2013/10/2 B327/2012 ua

Index: 93/01 Eisenbahn
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2UVP-G 2000 §24fSchienenverkehrslärm-EmissionsschutzV (SchIV), BGBl 415/1993 §2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall nach Aufhebung von Bestimmungen der Schienenverkehrslärm-EmissionsschutzV; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Die Aufhebung der Wortfolge ", S 5004 (Ausgabe 1985) und S 5005 (Ausgabe 1992)" in §2 Abs1 sowie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.10.2013

TE Vfgh Beschluss 2013/6/25 B22/2012 ua

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerden behaupten die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger durch Anwendung des als verfassungswidrig gerügten §607 Abs12 ASVG. Aus Anlass dieser Beschwerden leitete der Verf... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.06.2013

RS Vfgh 2013/6/25 B22/2012 ua

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung von Beschwerden in Anlassfällen
Rechtssatz: Ablehnung der Behandlung von Beschwerden in Anlassfällen zu G3/2013 ua, E v 25.06.2013, betr Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Wortfolge ", wenn für sie ein Beitrag in der Höhe von 22,8% der dreißigfachen Mindestbeitragsgrund... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.06.2013

RS Vfgh 2012/12/12 B573/12 - B580/12

Index: 63 ALLGEMEINES DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V42/12 ua, E v 12.12.12, betr Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Überschrift und des ersten Absatzes der Geschäftsverteilung für das Jahr 2006 sowie der darin verwiesenen Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.05, der Disziplina... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.12.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/6/30 B1060/11

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die - auch weitere - Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch v... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.06.2012

Entscheidungen 61-90 von 373

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