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32/05 VerbrauchsteuernNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die SachbezugswerteVRechtssatz
Der VfGH vermag vor dem Hintergrund seiner Rsp zur Zulässigkeit pauschalierender, auf eine Durchschnittsbetrachtung abstellender Regelungen, nicht zu erkennen, dass der Zuschlag gemäß §4 Abs6 Sachbezugswerteverordnung idF BGBl II 467/2004 die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Pauschalierung verletzt, zumal dieser nicht nur die Gewährung eines Vorführwagenbonus und den Entfall der Normverbrauchsabgabe (vgl §3 Z3 NoVAG, BGBl 695/1991, idF BGBl I 52/2009) ausgleicht, sondern auch die Händlerspanne des Kraftfahrzeughändlers berücksichtigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, NormverbrauchsabgabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E652.2019Zuletzt aktualisiert am
17.09.2020