Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art145MRK Art13VfGG §15 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 litaZPO §534 Abs1ZPO §536
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes, wegen Versäumung einer gesetzlichen Frist
und mangels Legitimation
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRAO §2 Abs1RAO §30 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde betreffend die Nichtanrechnung
einer Tätigkeit als Vertragsassistent für die Ausbildung zum
Rechtsanwalt wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde, mit der die Nichtanrechnung einer Tätigkeit als Vertragsassi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen den "Widerruf der Auszahlungen
der Bezüge" mangels eines konkreten Sachverhaltes und eines konkret
gestellten Begehrens
Rechtssatz: Die vorliegende Beschwerde (nach Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG) enthält weder eine Darstell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...