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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgRechtssatz
Zurückweisung einer nicht anwaltlich unterfertigten Eingabe betreffs verschiedene, nicht in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs fallende Anträge; keine Zuständigkeit zur Behandlung von Strafanzeigen; Nichterschöpfung des administrativen Instanzenzuges; Versäumung der Beschwerdefrist
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B1235.1990Dokumentnummer
JFR_10089775_90B01235_01