Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer Wohnung
keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Im vorliegen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Vorführung Alkoholeinwirkung
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die behauptete Festnahme und
Mißhandlung mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Die Beförderung des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / WeisungVfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 idF BGBl 329/1990 BDG 1979 §112
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen den Stadtschulrat von Wien wegen
"Suspendierung" vom Dienst bzw "Weisung, die Schule sofort zu
verlassen" mangels eines tauglichen Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8Wr Tierschutz- und TierhalteG §13 Abs1Wr Tierschutz- und TierhalteG §20 Abs1 Z2Wr Tierschutz- und TierhalteG §28 Abs2 Z3VStG §35 lita
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung wegen Verwaltungsübertretung nach dem Wr Tier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer Wohnung
keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Im vorliegen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Vorführung Alkoholeinwirkung
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die behauptete Festnahme und
Mißhandlung mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Die Beförderung des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / WeisungVfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 idF BGBl 329/1990 BDG 1979 §112
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen den Stadtschulrat von Wien wegen
"Suspendierung" vom Dienst bzw "Weisung, die Schule sofort zu
verlassen" mangels eines tauglichen Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8Wr Tierschutz- und TierhalteG §13 Abs1Wr Tierschutz- und TierhalteG §20 Abs1 Z2Wr Tierschutz- und TierhalteG §28 Abs2 Z3VStG §35 lita
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung wegen Verwaltungsübertretung nach dem Wr Tier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer Wohnung
keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Im vorliegen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Vorführung Alkoholeinwirkung
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die behauptete Festnahme und
Mißhandlung mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Die Beförderung des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / WeisungVfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 idF BGBl 329/1990 BDG 1979 §112
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen den Stadtschulrat von Wien wegen
"Suspendierung" vom Dienst bzw "Weisung, die Schule sofort zu
verlassen" mangels eines tauglichen Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8Wr Tierschutz- und TierhalteG §13 Abs1Wr Tierschutz- und TierhalteG §20 Abs1 Z2Wr Tierschutz- und TierhalteG §28 Abs2 Z3VStG §35 lita
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung wegen Verwaltungsübertretung nach dem Wr Tier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer Wohnung
keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Im vorliegen... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß am 24. August 1990 Organe der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Wohnung unzulässigerweise eine "Hausdurchsuchung" vorgenommen hätten und sie im Zuge dieser "Hausdurchsuchung" etwa eine halbe Stunde lang danach befragt hätten, wo sich ihr Stiefvater aufhalte. Die Beschwerdeführerin beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mag. F G trat am 3. September 1990 seinen Dienst als Vertragslehrer an der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe in 1170 Wien, Kalvarienberggasse 28, an. Am 3. Oktober 1990 sprach die Direktorin der Schule (im Namen des Stadtschulrates für Wien) den Verzicht auf die Dienstleistung aus. Mit Schreiben vom 23. Oktober 1990, zugestellt am 30. Oktober 1990, kündigte der Stadtschulrat für Wien das Dienstverhältnis gemäß §32 Abs1 und §48 Abs2 Vertragsbediensteten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. E T beantragt mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "am 15.11.1988 von 9.30 Uhr bis 10.15 Uhr durch rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Festnahme und Anhaltung in ihren Rechten gemäß Art5 MRK und Art8 StGG verletzt" worden. In der Beschwerde wird der Sache nach im wesentlichen vorgebracht, die Beschwerdeführerin sei mit ih... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a. J U beantragt mit seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, er sei aa. durch sein "unfreiwilliges Verbringen" von Straßenkilometer 26,5 der Bundesstraße ..., Ortsgebiet W, über eine Fahrtstrecke von rund 15 km und eine Fahrtdauer von rund 15 Minuten zum Gendarmerieposten des GPK G am 1.9.1988 ab ca. 23.55 Uhr bis zum 2.9.1988 ca. 0.10 Uhr durch Organe der Bezirkshauptmannschaft W im verfas... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß am 24. August 1990 Organe der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Wohnung unzulässigerweise eine "Hausdurchsuchung" vorgenommen hätten und sie im Zuge dieser "Hausdurchsuchung" etwa eine halbe Stunde lang danach befragt hätten, wo sich ihr Stiefvater aufhalte. Die Beschwerdeführerin beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mag. F G trat am 3. September 1990 seinen Dienst als Vertragslehrer an der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe in 1170 Wien, Kalvarienberggasse 28, an. Am 3. Oktober 1990 sprach die Direktorin der Schule (im Namen des Stadtschulrates für Wien) den Verzicht auf die Dienstleistung aus. Mit Schreiben vom 23. Oktober 1990, zugestellt am 30. Oktober 1990, kündigte der Stadtschulrat für Wien das Dienstverhältnis gemäß §32 Abs1 und §48 Abs2 Vertragsbediensteten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. E T beantragt mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "am 15.11.1988 von 9.30 Uhr bis 10.15 Uhr durch rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Festnahme und Anhaltung in ihren Rechten gemäß Art5 MRK und Art8 StGG verletzt" worden. In der Beschwerde wird der Sache nach im wesentlichen vorgebracht, die Beschwerdeführerin sei mit ih... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a. J U beantragt mit seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, er sei aa. durch sein "unfreiwilliges Verbringen" von Straßenkilometer 26,5 der Bundesstraße ..., Ortsgebiet W, über eine Fahrtstrecke von rund 15 km und eine Fahrtdauer von rund 15 Minuten zum Gendarmerieposten des GPK G am 1.9.1988 ab ca. 23.55 Uhr bis zum 2.9.1988 ca. 0.10 Uhr durch Organe der Bezirkshauptmannschaft W im verfas... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Vorführung Alkoholeinwirkung
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die behauptete Festnahme und
Mißhandlung mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Die Beförderung des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / WeisungVfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 idF BGBl 329/1990 BDG 1979 §112
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen den Stadtschulrat von Wien wegen
"Suspendierung" vom Dienst bzw "Weisung, die Schule sofort zu
verlassen" mangels eines tauglichen Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8Wr Tierschutz- und TierhalteG §13 Abs1Wr Tierschutz- und TierhalteG §20 Abs1 Z2Wr Tierschutz- und TierhalteG §28 Abs2 Z3VStG §35 lita
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung wegen Verwaltungsübertretung nach dem Wr Tier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer Wohnung
keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Im vorliegen... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß am 24. August 1990 Organe der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Wohnung unzulässigerweise eine "Hausdurchsuchung" vorgenommen hätten und sie im Zuge dieser "Hausdurchsuchung" etwa eine halbe Stunde lang danach befragt hätten, wo sich ihr Stiefvater aufhalte. Die Beschwerdeführerin beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mag. F G trat am 3. September 1990 seinen Dienst als Vertragslehrer an der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe in 1170 Wien, Kalvarienberggasse 28, an. Am 3. Oktober 1990 sprach die Direktorin der Schule (im Namen des Stadtschulrates für Wien) den Verzicht auf die Dienstleistung aus. Mit Schreiben vom 23. Oktober 1990, zugestellt am 30. Oktober 1990, kündigte der Stadtschulrat für Wien das Dienstverhältnis gemäß §32 Abs1 und §48 Abs2 Vertragsbediensteten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. E T beantragt mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "am 15.11.1988 von 9.30 Uhr bis 10.15 Uhr durch rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Festnahme und Anhaltung in ihren Rechten gemäß Art5 MRK und Art8 StGG verletzt" worden. In der Beschwerde wird der Sache nach im wesentlichen vorgebracht, die Beschwerdeführerin sei mit ih... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a. J U beantragt mit seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, er sei aa. durch sein "unfreiwilliges Verbringen" von Straßenkilometer 26,5 der Bundesstraße ..., Ortsgebiet W, über eine Fahrtstrecke von rund 15 km und eine Fahrtdauer von rund 15 Minuten zum Gendarmerieposten des GPK G am 1.9.1988 ab ca. 23.55 Uhr bis zum 2.9.1988 ca. 0.10 Uhr durch Organe der Bezirkshauptmannschaft W im verfas... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Vorführung Alkoholeinwirkung
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die behauptete Festnahme und
Mißhandlung mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Die Beförderung des Beschwerdeführ... mehr lesen...