Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §79 Abs2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufnahme von (anders
bezeichneten) Lehrveranstaltungen in das Vorlesungsverzeichnis;
kein vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Akt
Rechtssatz: Die Auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...