Begründung: 1.1. Mag. F G trat am 3. September 1990 seinen Dienst als Vertragslehrer an der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe in 1170 Wien, Kalvarienberggasse 28, an. Am 3. Oktober 1990 sprach die Direktorin der Schule (im Namen des Stadtschulrates für Wien) den Verzicht auf die Dienstleistung aus. Mit Schreiben vom 23. Oktober 1990, zugestellt am 30. Oktober 1990, kündigte der Stadtschulrat für Wien das Dienstverhältnis gemäß §32 Abs1 und §48 Abs2 Vertragsbediensteten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. E T beantragt mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "am 15.11.1988 von 9.30 Uhr bis 10.15 Uhr durch rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Festnahme und Anhaltung in ihren Rechten gemäß Art5 MRK und Art8 StGG verletzt" worden. In der Beschwerde wird der Sache nach im wesentlichen vorgebracht, die Beschwerdeführerin sei mit ih... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a. J U beantragt mit seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, er sei aa. durch sein "unfreiwilliges Verbringen" von Straßenkilometer 26,5 der Bundesstraße ..., Ortsgebiet W, über eine Fahrtstrecke von rund 15 km und eine Fahrtdauer von rund 15 Minuten zum Gendarmerieposten des GPK G am 1.9.1988 ab ca. 23.55 Uhr bis zum 2.9.1988 ca. 0.10 Uhr durch Organe der Bezirkshauptmannschaft W im verfas... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Vorführung Alkoholeinwirkung
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die behauptete Festnahme und
Mißhandlung mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Die Beförderung des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / WeisungVfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 idF BGBl 329/1990 BDG 1979 §112
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen den Stadtschulrat von Wien wegen
"Suspendierung" vom Dienst bzw "Weisung, die Schule sofort zu
verlassen" mangels eines tauglichen Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8Wr Tierschutz- und TierhalteG §13 Abs1Wr Tierschutz- und TierhalteG §20 Abs1 Z2Wr Tierschutz- und TierhalteG §28 Abs2 Z3VStG §35 lita
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung wegen Verwaltungsübertretung nach dem Wr Tier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer Wohnung
keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Im vorliegen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Vorführung Alkoholeinwirkung
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die behauptete Festnahme und
Mißhandlung mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Die Beförderung des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / WeisungVfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 idF BGBl 329/1990 BDG 1979 §112
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen den Stadtschulrat von Wien wegen
"Suspendierung" vom Dienst bzw "Weisung, die Schule sofort zu
verlassen" mangels eines tauglichen Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8Wr Tierschutz- und TierhalteG §13 Abs1Wr Tierschutz- und TierhalteG §20 Abs1 Z2Wr Tierschutz- und TierhalteG §28 Abs2 Z3VStG §35 lita
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung wegen Verwaltungsübertretung nach dem Wr Tier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer Wohnung
keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Im vorliegen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationSbg GVG 1986 §15ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen
Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Wie der Verfassungsgerichtshof wiederholt dargetan hat (vgl. VfSlg. 8992/1980, 9452/1982, 11210/1987; VfGH 27.02.90 B1272-1276/89, ma... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer richtete am 7. Mai 1990 ein - im folgenden seinem wesentlichen Inhalt nach wiedergegebenes - Schreiben an die "OÖ. Rechtsanwaltskammer, z.Hd. Hr. Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission": "Ich war vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter ... am Institut für Strafrecht ... an der Universität Salzburg beschäftigt, und zwar ... vom 1.5.1987 bis 31.10.1988 als Vertragsassistent. ... Allerdings war ich ... bloß halbtags als... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Bundesminister für Inneres verhängte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. April 1989, Zl. 354.074/43-II/14/89, über den Einschreiter nach §3 Abs1 und Abs2 des Fremdenpolizeigesetzes (FrPG) ein Aufenthaltsverbot. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 13. Juni 1989, B459/89, die Behandlung der gegen diesen Berufungsbescheid gerichteten Beschwerde ab. Der Einschreiter erhob gegen den Bescheid eine Parallelbeschwerde an den V... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes wies mit Bescheid vom 26. Februar 1990, Z473/4-RFK/90, eine Beschwerde der "Arbeitsgemeinschaft der Vorarlberger Naturschutzorganisationen", vertreten durch den Vorarlberger Landschaftsschutzanwalt (gegen einen Beschluß des Kuratoriums des Österreichischen Rundfunks (ORF) auf Ablehnung eines Ansuchens - ebendieser Arbeitsgemeinschaft - um Zuteilung von Belangsendezeit) als unzulässig zurück. 1.1.2. Begründe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Begründung: Mit der von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wendet sich der Beschwerdeführer gegen "die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - nämlich den Widerruf der Gehaltszahlungen bzw. die Einstellung derselben"; er begehrt, "den Widerruf der Auszahlung der Bezüge durch die belangte Behörde verfassungswidrig zu erklären und auszusprechen, daß hiedurch eine ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter stellte in seiner nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten - näher begründeten - Eingabe vom 3. November 1990 an den Verfassungsgerichtshof das folgende "Begehren: Ich, R G, Eigentümer des Rindbichlgutes, im Bestande der Bewirtschaftung bis zum Wegbau, in der KG Schied / Großarl, begehre die Anerkennung meines von mir und meinem Vater ununterbrochen bewirtschafteten Flächenanteiles GP 51 der KG Schied / Großarl, sowie der ziv... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes vor: Er sei Vorstand des Instituts für Biochemische Pharmakologie an der Universität Innsbruck (im folgenden: Institut). Mit Schreiben vom 5. April 1990 habe er dem Dekan der Medizinischen Fakultät dieser Universität (im folgenden: Dekan) die Aufstellung der für das Wintersemester 1990/91 vorgesehenen Lehrveranst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Folgende Personen begehrten in (Einzel-)Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 12. August 1988 im Hause 1060 Wien, Aegidigasse Nr. 13, durch - der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende und als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu wertende - Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten im verfassungsgesetzlich gewährlei... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteMRK Art3ZPO §43 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung erniedrigender Behandlung durch
Versetzen von Stößen auf rutschigem Boden bzw. Entkleiden des
Oberkörpers einer Beschwerdeführerin; Zurückweisung der Beschwerden
gegen sonstige, nicht erwiesene Mißhandlungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg
Rechtssatz: Zurückweisung einer nicht anwaltlich unterfertigten Eingabe betreffs verschiedene, nicht in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs fallende Anträge; keine Zuständigkeit zur Behandlung von Strafanzeigen; Nichterschöpfung des administrativen Instanzenzuges; Versäumung der Beschwerdefris... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Legitimation der im
Verwaltungsverfahren nicht beteiligt gewesenen Beschwerdeführer
Rechtssatz: Der bekämpfte Bescheid der Kommission zur Wahrung des RundfunkG (über eine (Administrativ-)Beschwerde der "Arbeitsgemeinschaft der Vorar... mehr lesen...