A. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 18. Jänner 2013 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe am 1. Juli 2012 (in der Zeit von 14.22 Uhr bis 14.26 Uhr) in der Genossenschaftsjagd N, Wald M, im Revierteil "P", als jagdfremde Person mit einem Motocross - Motorrad ohne amtliches Kennzeichen mit hohem Tempo dieses Waldgebiet (insbesondere den Revierteil) durchquert, was zu einer Beunruhigung und Störung des Wildes geführt habe, obwohl jagdfremden Perso... mehr lesen...
Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist Ar... mehr lesen...
Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist Ar... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der revisionswerbenden Partei gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 12. September 2013 auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) als unbegründet abgewiesen (vgl § 28 Abs 1 VwGVG; Spruchpunkt I. des Erkenntnisses). Ferner wurde ausgesprochen, dass gegen dieses Erkenntnis gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG un... mehr lesen...
Auf den vorliegenden Fall sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Regelungen des § 4 Abs 1 und 5 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) sinngemäß anzuwenden. Demnach ist eine Revision gegen den Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenats unzulässig, falls die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG nicht vorliegen. Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung ei... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. Juli 2013 wurde der Revisionswerber als gewerberechtlicher Geschäftsführer des Unternehmens T GmbH dreier Übertretungen des Güterbeförderungsgesetzes 1995, BGBl Nr 593/1995 (GütbefG), für schuldig erkannt und über ihn - für jede dieser Übertretungen auf Grundlage des § 23 Abs 1 und Abs 4 GütbefG - eine Geldstrafe von EUR 363,-- (im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von je 16 Stunden) verhängt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem pauschalen Hinweis, wonach das angefochtene Erkenntnis für die Rechtsgemeinschaft derart stoßend sei, dass die außerordentliche Revision jedenfalls gerechtfertigt sei, vermag der Revisionswerber schon deshalb keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darzutun, weil ... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 24. März 2014 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe am 29. Dezember 2012 um 13.25 Uhr in Wien, S.-Straße 64, einen pyrotechnischen Gegenstand der Kategorie F4 (Premium Verbundfeuerwerk "Jupiter", 4 x 25 Schuss) besessen, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung nach § 28 PyroTG 2010 zu verfügen. Gemäß § 40 Abs. 1 Z. 3 PyroTG 2010 wurde deshalb über ihn eine Geldstrafe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/04/0003 B 29. April 2014 RS 1 Stammrechtssatz Eine die Zulässigkeit der Revision begründende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn die Entscheidung über die Revision von der Lösung dieser Rechtsfrage abhängt (Hinweis B vom 25. März 2014, Ra 2014/0... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Abs1
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision im Sinne des Art. 133 Abs. 4 1. Satz 2. Var. B-VG ("weil ... eine solche Rechtsprechung fehlt") ist das Fehlen von Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu einer konkreten Rechtsfrage. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Abs1
Rechtssatz: Mit dem bloßen Hinweis des Verwaltungsgerichts auf fehlende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu näher bezeichneten Verwaltungsvorschriften (hier: zu §§ 28 und 40 PyroTG) wird nicht dargelegt, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vom Verwaltungsgerichtshof im Rahmen der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Abs1
Rechtssatz: Der bloße Umstand, dass eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zu einem (der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Grunde liegenden) vergleichbaren Sachverhalt (zu einer bestimmten Rechtsnorm) fehlt, begründet noch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Genügte nämlich für d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Abs4
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof ist nach dem Revisionsmodell nicht dazu berufen, die Einzelfallgerechtigkeit in jedem Fall zu sichern - diese Aufgabe obliegt den Verwaltungsgerichten (vgl. Thienel, Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2013) 73, 97). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2014:RO... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat im angefochtenen Erkenntnis ausgesprochen, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig ist. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Recht... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;BauG Stmk 1995 §40;BauG Stmk 1995 §41 Abs3;B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein baubehördlicher Auftrag zur Beseitigung eines unrechtmäßigen Zustandes kann - nach Beurteilung der Unrechtmäßi... mehr lesen...
Die Revision wird zurückgewiesen. 1. Die Revisionswerberin, eine irakische Staatsangehörige, beantragte am 8. April 2010 internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 21. Mai 2010 erkannte ihr das Bundesasylamt den Status einer subsidiär Schutzberechtigten zu. Ihr Antrag auf Zuerkennung des Status einer Asylberechtigten wurde hingegen abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem angefochtenen Erkenntnis ab. Gleichzeitig sprach es aus, dass di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §2 Abs1 Z22AsylG 2005 §34 Abs2AsylG 2005 §34 Abs6 Z2B-VG Art133 Abs4
Rechtssatz: Dass der Revisionswerberin, deren Ehe mit einem Konventionsflüchtling nicht bereits im Herkunftsstaat bestanden hat und die den Status als Asylberechtigte im Familienverfahren nur aus ihrer Verwandtschaft zu einem minderjährigen Kind ableiten kön... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art140
Rechtssatz: Nach Art. 140 B-VG obliegt es dem Verfassungsgerichtshof, nicht aber dem Verwaltungsgerichtshof, über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu entscheiden. Dementsprechend begründet nicht schon das Fehlen von Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die ausdrücklich zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter gesetzlicher Regelungen... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art133 Abs5EURallgVwGG §28 Abs3
Rechtssatz: Werden in der Zulassungsbegründung neben den verfassungsrechtlichen Bedenken auch solche geltend gemacht, die sich aus dem Unionsrecht ergeben sollen, wäre die Revision zulässig, soweit den diesbezüglichen Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung zukäm... mehr lesen...
Index: E3L E1910301010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §2 Abs1 Z22AsylG 2005 §34 Abs2AsylG 2005 §34 Abs6 Z2B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs332011L0095 Status-RL Art2 litj32011L0095 Status-RL Art3
Rechtssatz: Art. 2 lit. j der Richtlinie 2011/95/EU (Statusrichtlinie) verlangt in Bezug auf "Familienangehörige", dass die Familie bereits im Herkun... mehr lesen...
Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revisionen, die sic... mehr lesen...
Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs 1a VwGG ist der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Unter Beachtung der in der hg Rechtsprechung bereits klargestellten Grundsätze hat die Waffenbehörde anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob ein Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaf... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das hg. Erkenntnis vom 10. Dezember 2013, Zl. 2012/05/0030, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde aufgrund der Beschwerde von Nachbarn der aufsichtsbehördliche Vorstellungsbescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 22. Dezember 2011 (die Vorstellung war gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 30. März 2011 betreffend Einwendungen gegen eine Planwechselbewilligung gerichtet gewesen) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalte... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, di... mehr lesen...