I. Sachverhalt 1. Zunächst wird zur Vorgeschichte auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juni 2013, 2011/03/0240, hingewiesen. 2.1. Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vom 23. Oktober 2013 gemäß § 28 Abs 1 VwGVG als unbegründet abgewiesen. Ferner hat es ausgesprochen, dass gegen das angefochtene Erkenntnis vom 11. Februar 2014 ... mehr lesen...
Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist Ar... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete WienL71016 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BO Wr 1994 §25 Abs1;BO Wr 1994 §4 Abs2;B-VG Art133 Abs4;GelVerkG 1996 §15 Abs1 Z5 idF 2006/I/024;GelVerkG 1996 §15 Abs1 Z6;Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO Stmk 2007 §11 Abs1;Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO Stmk 2007 §31;VStG §... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §34 Abs1a;
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 25a Abs 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht auszusprechen, ob die Revision gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig ist. Dieser Ausspruch ist kurz zu begründen. Erklärt das Verwaltungsgericht - wie im vorliegenden Fall - die Revision gemäß Art 133 Abs 4 B-VG fü... mehr lesen...
Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 10. Jänner 2014 wurde gemäß § 12c Abs. 1 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (im Folgenden: GehG) der Entfall der Bezüge des Revisionswerbers ab dem 30. November 2013 bis auf weiteres "verfügt". Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 21. August 2014 wies das Bundesverwaltungsgericht die vom Revisionswerber gegen diesen Bescheid erho... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Die Frage, ob auf Basis eines konkret vorliegenden Standes des Ermittlungsverfahrens ein "ausreichend ermittelter Sachverhalt" vorliegt, oder ob weitere amtswegige Erhebungen erforderlich sind, stellt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §52;B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033;VwRallg;
Rechtssatz: Soweit der Revisionswerber aus § 52 BDG 1979 eine Verpflichtung der Dienstbehörde bzw. in der Folge des VwG zur Verfügung einer neuerlichen Untersuchun... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 4. Juli 2013 wurde der Revisionswerber für schuldig befunden, er habe am 20. Juni 2013 gegen 16.28 Uhr 1.) ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kleinkraftrad (Mofa) an einem näher bezeichneten Tatort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (1,49 mg/l Atemluftgehalt zum Zeitpunkt der Messung um 16.47 Uhr) gelenkt, wodurch er §§ 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1 lit. a StVO verletzt habe; und 2.) durch das Lenken des Mofas, ob... mehr lesen...
1. Der Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 10. Juli 2012 zweier Übertretungen der StVO für schuldig erkannt. Wegen einer Übertretung des § 99 Abs 3 lit b StVO (Strafdrohung: Geldstrafe bis zu 726 Euro) wurde über den Revisionswerber eine Geldstrafe von EUR 150,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 75 Stunden) verhängt, wegen einer Übertretung des § 99 Abs 2 lit a StVO (Strafdrohung nach der im Revisionsfall maßgebenden Fassung vor der Novelle BGB... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §25a Abs1 idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Das Verwaltungsgericht hat die Revision für zulässig erklärt, da eine Rechtsfrage zu lösen war, der iSd Art 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des VwGH nicht einheitlich ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1a VwGG ist der Verwaltungsg... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1a VwGG ist der Verwaltungsg... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1a VwGG ist der Verwaltungsg... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §3 Abs1;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird in der außerordentlichen Revision zu den Gründen des § 28 Abs. 3 VwGG geltend gemacht, das Bundesverwaltungsgericht habe im angefochtenen Erkenntnis keine Feststellungen über die Zwangsrekrutierungspraxis der Taliban in Afghanis... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Kärnten nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung der Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, mit dem er als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) zur Vertretung nach außen befugte Organ eines namentlich genannten Unternehmens wegen 16 Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §41 Abs1 idF 2013/I/033;VwGVG 2014 §17;
Rechtssatz: Um die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts mit Erfolg anzugreifen reicht es nicht aus, dessen Feststellungen diesen widersprechende Behauptungen entgegenzustellen (vgl. E 23. April 2013, 2013/09/003... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/0051;VwGG §25a Abs1 idF 2013/I/033;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1a idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Der vom Revisionswerber unter dem Gesichtspunkt einer erheblichen Rechtsfrage aufgezeigte Umstand, dass das LVwG seinen Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG lediglich ... mehr lesen...
Der im gegenständlichen Verfahren Mitbeteiligte, ein kosovarischer Staatsangehöriger, stellte am 16. Mai 2013 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Skopje einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" zwecks Familiennachzugs zu seiner in Österreich lebenden Ehegattin, ebenfalls kosovarische Staatsangehörige, die in Österreich auf Grund des Titels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" aufenthaltsberechtigt ist und in V lebt. Mit Bescheid der Bezirkshau... mehr lesen...
Der im gegenständlichen Verfahren Mitbeteiligte, ein kosovarischer Staatsangehöriger, stellte am 10. Juni 2013 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Skopje einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Familienangehöriger" zwecks Familiennachzugs zu seiner in Österreich lebenden Ehegattin, die österreichische Staatsbürgerin ist. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft V vom 27. August 2013 wurde dieser Antrag gemäß § 11 Abs. 2 Z 1 iVm Abs. 4 Niederlassungs- und Aufent... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;MRK Art8;NAG 2005 §46 Abs1 idF 2012/I/087;NAG 2005 §46 Abs1 Z2 litb idF 2012/I/087;NAG 2005 §46 idF 2012/I/087;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §28 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §28 Abs3;VwGVG 2014 §28;
Rechtssatz: Aus dem Antrag ergibt sich eindeu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;MRK Art8;NAG 2005 §47 Abs1 idF 2012/I/087;NAG 2005 §47 Abs2 idF 2012/I/087;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §28 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §28 Abs3;VwGVG 2014 §28;
Rechtssatz: Aus dem Antrag ergibt sich eindeutig, dass der Fremde einen Antrag au... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;B-VG Art133 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2014/11/0053 Ra 2014/11/0054 Ra 2014/11/0057 Ra 2014/11/0056 Ra 2014/11/0055
Rechtssatz: In den vorliegenden außerord... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1a idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Die geltend gemachten Verfahrensmängel der mangelnden Anberaumung einer (weiteren) mündlichen Verhandlung und der Verletzung des Parteiengehörs zeigen eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht auf; ... mehr lesen...
Die Revision wird zurückgewiesen. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §10ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1 litb idF 2004/I/136B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033 Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):Ro 2019/13/0006 E 27.03.2019 VS RS 1;Ro 2019/13/0006 E 27.03.2019 VS RS 2;(RIS: abwh) ... mehr lesen...