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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die OÖ Raumordnungsgesetz-Novelle 2015 hat daran, dass die Zulässigkeit eines bestimmten Betriebes in der festgelegten Widmungsart nach der jeweiligen Betriebstype auf Grund der Art der herkömmlicherweise und nach dem jeweiligen Stand der Technik verwendeten Anlagen und Einrichtungen sowie der Art und des Ausmaßes der von solchen Betrieben üblicherweise verursachten Emissionen zu beurteilen ist, nichts geändert.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017050112.L03Im RIS seit
21.11.2017Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017