Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;B-VG Art132;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/29 93/06/0013 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, der erst nach Ablauf der der Behörde vom VwGH gem § 36 Abs 2 VwGG gestellten Frist erlassen worden ist, ist - ungeachtet der Einstellung des Verfahrens ü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte am 13. März 1989 von der belangten Behörde die Auskunft, ob bei dieser ein bestimmtes Diätlebensmittel angemeldet worden sei. Mit Bescheid vom 23. Jänner 1990 gab die belangte Behörde diesem Antrag (insbesondere unter Berufung auf die Amtsverschwiegenheit) nicht Folge. Mit dem Erkenntnis vom 25. Jänner 1993, Zl. 90/10/0061 (zugestellt am 25. Februar 1993) hob der Verwaltungsgerichtshof den soeben erwähnten Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung/en in:
JBl 2003, S 354 - 367;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete
Mangel der Berechtigung... mehr lesen...
In seiner auf Art. 132 B-VG gestützten, gegen die Österreichische Ärztekammer gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, daß über seine Anträge vom 23. September 1992 und vom 9. März 1993 bis zur Einbringung der Beschwerde (Postaufgabe 13. September 1992) nicht entschieden worden sei. Beide Eingaben waren an die "Österreichische Ärztekammer" gerichtet. In der ersten der in Rede stehenden Eingaben hatte der Beschwerdeführer um Zumittlung der "Umlagenordnungen mit de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §87;AVG §56;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Österreichische Ärztekammer ist ein Rechtsträger, der mehrere hierarchisch geordnete Organe hat. Sie ist aber keine Behörde. Sie kann daher auch nicht sachlich in Betracht kommende ober... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde F erließ gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid vom 14. Oktober 1991, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 199 der Salzburger Landesabgabenordnung idgF wird die gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde F vom 26. Juli 1991, Zl 1013/1991 - Ob., eingebrachte Berufung vom 8. August 1991 als gegenstandslos erklärt, da der endgültige Bescheid, gerichtet an Frau MJ, dem Berufungsbegehren vollinhaltlich Rechnung trägt." Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
Mit der am 6. September 1993 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) geltend. Auf der ersten Seite der Beschwerde wird als belangte Behörde zwar die Bezirkshauptmannschaft Kufstein bezeichnet, doch ergibt sich aus dem weiteren Inhalt der Beschwerde, daß die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde behauptet ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;FrG 1993 §70 Abs1;FrG 1993 §70 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/02/25 93/18/0033 1 Stammrechtssatz Die in § 70 Abs 2 FrG 1993 normierte Beschränkung des Instanzenzuges hindert nur die Anfechtung von Bescheiden im Rechtsmittelverfahr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat nach Einbringung der vorliegenden Beschwerde (noch vor Einleitung des Vorverfahrens) die Bescheide vom 4. Mai 1993, Zlen. 42.121/9-8/93 und 42.121/10-8/93, zugestellt am 10. Mai 1993, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Maßgeblich iSd § 55 Abs 2 VwGG sind nur dem Beschwerdeführer rechtzeitig bekanntgegebene
Gründe: ; nur solche kann der VwGH bei seiner Kostenentscheidung berücksichtigen (Hinweis: B 18.3.1992, 91/14/0137). Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahren... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) macht der Beschwerdeführer geltend, er habe am 20. September 1991 an die oberste Dienstbehörde, den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, den Antrag auf Zuerkennung von Zulagen und Überstundenabgeltung gestellt. Nach mehr als sechsmonatiger Untätigkeit des Bürgermeisters habe er eine "Säumnisbeschwerde und zugleich einen Devolutionsantrag an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, den Stadtsenat, mit Eventualantrag an... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht mit Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) die Verletzung der Entscheidungspflicht des Gemeinderates der Marktgemeinde G in bezug auf seinen Antrag vom 12. Juni 1992 geltend. Diese in Ablichtung vorgelegte Eingabe ist an den Bürgermeister der Martktgemeinde G gerichtet. In der Beschwerde wird weiter ausgeführt, da der jetzige Bürgermeister der Gemeinde G nicht bereit sei, durch den Gemeinderat einen entsprechenden Beschluß fassen zu lassen, sehe s... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18 Abs1;Statut Innsbruck 1975 §41 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Ist der Stadtsenat (in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches) iSd § 73 Abs 1 AVG säumig geworden, so kann danach gemäß § 73 Abs 2 AVG unmittelbar beim Gemeinderat der Antra... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18;Statut Innsbruck 1975 §41;VwGG §27;
Rechtssatz: Wird der Gemeindevorstand (in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches) bei der Entscheidung über den Antrag nach § 73 Abs 2 AVG säumig, steht dem Bf zunächst das Recht zu, einen Devolu... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18;Statut Innsbruck 1975 §41;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/11 90/06/0074 1 Stammrechtssatz Da dem Gemeinderat oberbehördliche Befugnisse gegenüber dem Innsbrucker Stadtsenat (auch als zweite Instanz in Angelegenhe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Wird auf Grund eines Ansuchens vom Bürgermeister als Dienstbehörde erster Instanz nicht entschieden, so muß vorerst nach § 73 Abs 2 AVG der Übergang der Entscheidungspflicht auf den Gemeinderat geltend gemacht werden. Erst wenn auch dieser binnen s... mehr lesen...
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße beschloß in ihrer Sitzung am 14. April 1989 eine Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes betreffend Einkaufszentren. Dieser Beschluß wurde gemäß § 17 Abs. 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 1977 (ROG) der Salzburger Landesregierung als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt und ist dort am 18. April 1989 eingelangt. Mit ihrer Säumnisbeschwerde vom 12. Februar 1990 macht die Beschwerdeführerin geltend, daß die Sal... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;ROG Slbg 1977 §12 Abs1 Z7 idF 1980/080;ROG Slbg 1977 §17 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Ab dem Einlangen des ergänzenden Gemeindevertretungsbeschlusses auf Grund der neuen Rechtslage (§ 12 Abs 1 Z 7 ROG Slbg 1977 idF LGBl 1... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde machen die Beschwerdeführer geltend, daß die Niederösterreichische Landesregierung mit Bescheid vom 14. Jänner 1993 der Vorstellung der Beschwerdeführer Folge gegeben, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Gloggnitz erteilte baurechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Einfriedungs- und Schallschutzmauer auf dem Nachbargrundstück Nr. 185/1, KG N, aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen hat. Der Bescheid der L... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 90/04/0171 1
(hier: § 118 NÖ BauO 1976) Stammrechtssatz Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Entscheidungsfristen (hier: § 9 Abs 3 AußHG) sind nach ständiger Re... mehr lesen...
Mit der am 25. Mai 1993 überreichten Beschwerde machte der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, die Verletzung der Entscheidungspflicht geltend, weil die belangte Behörde über die am 24. November 1992 zur Post gegebene Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 10. November 1992, betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes, bisher nicht entschieden habe. Gemäß § 27 erster Satz VwGG kann Beschwerde wegen Ver... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;FrG 1993 §70 Abs1;FrG 1993 §70 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/02/25 93/18/0033 1 Stammrechtssatz Die in § 70 Abs 2 FrG 1993 normierte Beschränkung des Instanzenzuges hindert nur die Anfechtung von Bescheiden im Rechtsmittelverfahr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) die Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde "über einen Antrag vom September 1990" auf Auszahlung eines Kostenvorschusses, der später bescheidmäßig abzurechnen gewesen wäre, geltend. Er führt aus, der Sachverhalt schließe an jenen der Beschwerde 92/12/0232 an, in welcher er einen Antrag vom 31. Oktober 1989 "auf Ersatz des gesamten Mehraufwandes auch seiner Verwendung an der ös... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art132;B-VG Art137;RGV 1955 §36 Abs3;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/02 92/12/0231 1
(hier Antrag auf Auszahlung eines Kostenvorschusses, über den
nachträglich bescheidmäßig abzurechnen wäre; keine Verletzung
der Entscheidungspflicht, weil nicht der bescheidmäßige
Abspruch über den Kos... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. September 1989 auf Erteilung der Bewilligung zur Herstellung von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 5 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art132;KFG 1967 §49 Abs5;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Frist zur Nachholung der Entscheidung nach dem zweiten Satz des § 36 Abs 2 VwGG kann verlängert werden, wenn die säumige Behörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Erl... mehr lesen...
Mit 52 Bescheiden vom 27. Mai 1991 stellte die Wiener Gebietskrankenkasse fest, daß die im jeweiligen Bescheid bezeichnete Person in den dort jeweils angeführten Zeiträumen aufgrund ihrer Beschäftigung als Ferialaushilfe bei der Beschwerdeführerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Einsprüchen gab der Landeshauptmann von Wien mit 52 Bescheiden vom 3. April... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stützt die vorliegende, mit 10. März 1993 datierte und am 15. März 1993 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangte Säumnisbeschwerde darauf, daß die belangte Behörde über seine mit Schreiben vom 21. Jänner 1993 gestellten Anträge nicht mit Bescheid entschieden habe, sondern, wie das beigelegte Schreiben der belangten Behörde vom 1. März 1993 erweise, sich offensichtlich weigere, einen Bescheid zu erlassen. Gemäß § 27 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Ents... mehr lesen...