Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1941/64 E 28. November 1964 RS 1 Stammrechtssatz Ein Erlaß einer Verwaltungsbehörde, der sich nur an unterstellte Dienststellen richtet und nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist, ist keine im verwaltungsgerichtlichen Verfahren maßgebende Rechtsquelle, aus der ein ... mehr lesen...
I. 1. Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (die belangte Behörde), auf den gemäß § 73 Abs. 2 AVG die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den die Entziehung der Lenkerberechtigung verfügenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 11. Oktober 1982 übergegangen war, forderte mit Bescheid vom 3. September 1987 den Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 auf, sich innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung des Bes... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, am 2. Oktober 1992 zur Post gegebenen "Beschwerde und Feststellungsklage betr. gesetzwidrige Abzüge durch das Landesarbeitsamt Wien" vom 21. September 1992 macht der Beschwerdeführer geltend, daß das "Arbeitsamt" aufgrund eines alten Exekutionstitels das dem Beschwerdeführer gesetzlich zustehende Mindesteinkommen an Notstandshilfe unterschreite. Das "Arbeitsamt" rede sich hiebei auf "Exekutionsbeschlüsse" (betreffend Unterhaltsforderungen seiner drei Kinder) aus.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art130 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992080204.X01 Im RIS seit 17.11.1992 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Beschwerdeberechtigt gemäß Art 132 B-VG ist ein Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht der belangten Beh... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wird geltend gemacht, daß der Beschwerdeführer am 11. November 1991 "an das Amt der Kärntner Landesregierung als oberste Landeswahlbehörde" einen Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides dahingehend, "daß sein Mandat als Gemeinderat der Gemeinde Landskron am 31.12.1972 aufgrund der bestehenden Rechtslage endete", gestellt habe. Sein Gemeinderatsmandat habe aufgrund der Vereinigung der Gemeinde Landskron mit der Stadtg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte laut den Beschwerdeausführungen mit Schriftsatz vom 30. April 1991 von der belangten Behörde Auskunft, wie diese in den Besitz seiner beiden Reisepässe gekommen sei, wer diese der belangten Behörde übermittelt habe, wo sich die Reisepässe befänden und auf Grund welcher Gesetzesstelle Herr R befugt sei, beim Sachwaltergericht um die Genehmigung der Ausfolgung dieser Pässe anzufragen. Gleichzeitig beantragte der Beschwerdeführer, ihm die Pässe sofort per ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Auskunftspflicht14/01 Verwaltungsorganisation
Norm: AuskunftspflichtG 1987;BMG 1973 §3 Z5;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0722/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9151 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz Nach Art 132 B-VG bzw § 27 VwGG kann auf den VwGH nur Recht und Pflicht zu einer ENTSCHEIDUNG, nicht aber die Pfli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, welche Behörde Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Säumnisbeschwerdefällen ist, kommt es in erster Linie darauf an, welche Behörde bei verständiger Wertung des genannten Beschwerdevorbringens einschließlich des der Beschwerde angeschlossenen Antrages als bela... mehr lesen...
Index: L03502 Gemeindewahl Bürgermeisterwahl Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;B-VG Art132;EGVG Art2 Abs6 Z2;GdWO Krnt §2 Abs1;GdWO Krnt §7 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die belangte Behörde ihrer Pflicht zur Weiterleitung gemäß § 6 AVG nicht entsprochen hat - diese Bestimmung findet hier ungeachtet des Art II Abs 6 Z ... mehr lesen...
Index: L03502 Gemeindewahl Bürgermeisterwahl Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Ämter der Landesregierungen10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925;AVG §1;B-VG Art132;GdWO Krnt §14 Abs5;GdWO Krnt §2 Abs1;GdWO Krnt §3 Abs1;GdWO Krnt §7 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Für die Besorgung und Durchführung von Aufgaben der Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen in Kärnte... mehr lesen...
Nach Durchführung einer Bauverhandlung, zu der Nachbarn nicht geladen worden waren, erteilte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Z mit Bescheid vom 8. September 1980 dem Tierschutzverein X die Baubewilligung zu verschiedenen Bauführungen für die Errichtung eines Tierschutzheimes auf näher bezeichneten Grundstücken der KG Y. Wie sich insbesondere aus dem der Baubewilligung zugrunde gelegten Plan ergibt, waren Gegenstand des Verfahrens zwei voneinander trennbare Bauvorhaben, nämlich ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Bei der Einbringung der Säumnisbeschwerde spielen Fragen des Verschuldens an der Säumnis keine Rolle. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991050207... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers wurde ihm mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Juli 1982 ein Kostenbeitrag für die Abschleppung seines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges in der Höhe von S 3.232,-- vorgeschrieben. Mit Schreiben vom 17. Jänner 1990 teilte der Beschwerdeführer dem Magistrat der Stadt Wien mit, daß der Geltendmachung dieses Betrages die Vollstreckungsverjährung entgegenstehe. Mit Schreiben vom 17. Jänner 1991 ließ der Magistrat der Stadt Wien die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Mit ihren an das Finanzamt gerichteten Anträgen vom 2. April, 2. Mai, 5. Juni, 1. Juli, 3. August und 1. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die Rückzahlung von - in den Anträgen jeweils monatsweise bezifferten, die Vormonate betreffenden - Abgabenguthaben. Am 7. Oktober 1990 begehrte sie neuerlich die Rückzahlung der genannten, nunmehr mit insgesamt S 327.553,-- bezifferten Abgabenguthaben, wobei sie zur Begründung: die datumsweise bezeichneten oben genannten Rückzahlungs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BAO §311 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Eine Beschwerde nach § 27 VwGG ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die belangte Behörde über jenen Antrag, der Gegenstand der vorliegenden Säumnisbeschwerde ist, bereits entschieden hat. ... mehr lesen...
Den Beschwerdeausführungen zufolge stellte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 25. Februar 1991 beim Ausschuß der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer die Anträge, seine Tätigkeit als Vertragsassistent auf die praktische Verwendungszeit, die für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderlich ist, anzurechnen bzw. im Sinne des § 2 RAPG anzuerkennen. Diese Anträge wies der Ausschuß der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer durch seine Abteilung 1 mit Bescheid vom 28. Februar 1991 ab; der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art132;B-VG Art133 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/01/21 90/12/0174 1 Stammrechtssatz Der Ausschluß der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung in den im Art 133 Z 4 B-VG bezeichneten Angelegenheiten gilt nicht nur für Fälle einer Bescheidbeschwerde gemäß den Art 130 und 131 B-VG, sondern auch dann, wenn der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Dezember 1991 hat das Landesarbeitsamt Niederösterreich den Antrag der Beschwerdeführerin auf Ausstellung von Sicherungsbescheinigungen für zwei türkische Arbeitskräfte abgelehnt. Mit Bescheid vom 20. JÄNNER 1992 hat die belangte Behörde der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufung keine Folge gegeben. Das Verfahren zur Zl. 92/09/0135 über eine dagegen von der Beschwerdeführerin eingebrachte Beschwerde wurde mit hg. Beschluß vom 21. Mai 1992 eingestel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0041 B 2. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Im Fall einer auf § 68 Abs 2 AVG 1950 gestützten Aufhebung eines Berufungsbescheides beginnt - sofern die Berufungsbehörde gleichzeitig auch die sachlich in Be... mehr lesen...
Nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers hat die belangte Behörde die von ihm gegen den Bescheid der BH Steyr-Land vom 3. Dezember 1991 (womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Rückgabe verschiedener mit Bescheid vom 14. Februar 1991 beschlagnahmter und mit Straferkenntnis vom 9. Juli 1991 für verfallen erklärter Tiere abgewiesen worden war) am 12. Dezember 1991 erhobene Berufung am 11. Februar 1992 gemäß § 6 AVG zuständigkeitshalber an den unabhängigen Verwaltungssenat de... mehr lesen...
Am 26. März 1992 erhob der Beschwerdeführer gegen den Bundesminister für Inneres die zur Zl. 92/01/0378 protokollierte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung der Entscheidungspflicht. Er brachte (unter Vorlage des Schriftsatzes) vor, er habe am 3. April 1991 Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 19. Februar 1991, Zl. IV-79816-AF/90, mit dem festgestellt worden sei, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei, erhoben; die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat die belBeh im Einklang mit dem auch im Berufungsverfahren anzuwendenden § 6 AVG die Berufung an die ihrer Ansicht nach zuständige Stelle weitergeleitet, hat sie einen vom Gesetz vorgesehenen Verfahrensschritt gesetzt, weshalb der erhob... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Säumnisbeschwerden hat der Grundsatz, daß das Beschwerderecht iSd Art 131 B-VG durch die Einbringung der ersten Beschwerde verbraucht ist, in dem Sinn zu gelten, daß die Erhebung einer Säumnisbeschwerde solange unzulässig ist, als der Gerichtshof über eine in derselben... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Bruck an der Mur vom 9. Oktober 1989 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) verhängt, weil er seit 1. November 1981 bis dato das auf dem Grundstück Nr. 1134/12 der KG R befindliche Wohnhaus benutzt habe, obwohl keine Benützungsbewilligung erteilt worden sei. Aufgrund des Einspruchs des Beschwerdeführers wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet. Mit Straferkenntnis der Bezirkshaupt... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 15. März 1985 hatte der Landeshauptmann von Kärnten (LH) der mitbeteiligten Partei (mP) unter Festsetzung des Maßes der Wassernutzung, der abzugebenden Pflichtwassermenge und Vorschreibung zahlreicher "Bedingungen und Auflagen" auf eine Dauer von 50 Jahren die wasserrechtliche Bewilligung zu der Errichtung des Kraftwerkes B, der Nutzung der Wasserkraft der Gurk und der Errichtung der in dem (näher umschriebenen) Projekt dargestellten Bauwerke und Anlagen erteilt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen vor, sie hätten 1988 die Wiederaufnahme der Abgabenfestsetzungsverfahren beantragt. Der Antrag sei vom Finanzamt abgewiesen worden. Hiegegen hätten sie Berufung erhoben. Diese enthielt, wie einer mit der Beschwerde vorgelegten Ablichtung zu entnehmen ist, den Berufungsantrag, die belangte Behörde wolle das Verfahren wiederaufnehmen. Ihre Berufungen seien nach vier Jahren vom Finanzamt zurückgewiesen worden. Den mit der Beschwerde vorgelegten Ablichtungen v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §13 Abs1 Z2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0078 E VS 21. März 1986 VwSlg 12088 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung des Beschwerdeführers ersehen werden, sondern gegebenenfa... mehr lesen...