Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art118 Abs2Bgld Landesraumordnungsplan 1992Bgld RaumplanungsG §1 Abs2Bgld RaumplanungsG §2aAbfallwirtschaftsG §5AbfallwirtschaftsG §26GewO 1973 §77 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch die Versagung einer Betriebsanlagengenehmigung für eine
Recycling-Anlage in der ehemaligen Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Erstbeschwerdeführerin - sie besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft - ist Eigentümerin eines Grundstückes in Jochberg samt darauf befindlichem Zweifamilienwohnhaus, das sie - vorbehaltlich der Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung - an die beiden anderen Beschwerdeführer, deutsche Staatsangehörige, mit Vertrag vom 21. Juni 1990 veräußerte. Der Kaufpreis in Höhe von S 3,8 Mio wurde bei Vertragsabschluß bar bezahlt, die Erstbeschwerd... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art15 Abs1Tir GVG 1983 §3 Abs1 litfTir GVG 1983 §3 Abs1 litiTir GVG 1983 §4 Abs2 lita
Leitsatz: Keine kompetenzrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung einer
Genehmigungspflicht für die
Begründung: von Pfandrechten an
Grundstücken für Ausländer im Tir GVG 1983; keine
Gleichheitswidrigkeit dieser Bestimmung hins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Unter Berufung auf Art137 B-VG begehrt der Kläger mit der am 31. März 1994 eingelangten Klage das Urteil, das Land Niederösterreich sei schuldig, ihm 96.250 S samt 4 % Zinsen seit 7. Februar 1994 zu bezahlen und die Kosten dieses Rechtsstreites zu ersetzen. Mit Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. April 1992 sei über ihn wegen Verwaltungsübertretungen nach §28 Abs1 lita AuslBG eine Geldstrafe von insgesamt 87.500 S verhängt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art103 Abs1B-VG Art137 / ZinsenB-VG Art137 / sonstige KlagenAuslBG §28 Abs1 Z1 litaAuslBG §28 Abs3VStG §64 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines gegen das Land gerichteten Klagebegehrens auf
Rückerstattung eines Strafbetrages in einer Angelegenheit der
mittelbaren Bundesverwaltung aufgrund eines vom Landeshauptmann
erlassenen S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid stellt die Tiroler Landesregierung über Antrag der Landeslandwirtschaftskammer für Tirol, Sektion Dienstnehmer (Landarbeiterkammer) fest, daß der Beschwerdeführer aufgrund seiner gärtnerischen Tätigkeit als Dienstnehmer der Marktgemeinde Jenbach landarbeiterkammerzugehörig und -umlagepflichtig ist. Er werde wöchentlich 20,5 Stunden und 9 Überstunden bei der Müllabfuhr und 19,5 Stunden mit gärtnerischen Tätigkeiten beschäftigt. ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6000 Landwirtschaftskammer
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art12 Abs1 Z6StGG Art5Tir LandwirtschaftskammerG §4 Abs1 lita
Leitsatz: Qualifizierung eines Dienstverhältnisses kompetenzrechtlich nur
entweder als land- und forstwirtschaftliches oder nicht als ein
solches; Kompetenz des Landesgesetzgebers zur Regelung der
Mitgliedschaft in der Landarbeiterkammer nur für überwiegend in
einem land- und forstwir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1.1. Der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich führt Verfahren über Berufungen des F L gegen Bescheide des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 10. November 1992, ZVerkGe 210.469/8-1992/Ga, 210.656/7-1992/Ga und 210.655/6-1992/Ga, womit (drei) Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit jeweils mehreren Kraftfahrzeugen im Güterfernverkehr mit verschiedenen Standorten - gestützt auf §87 Abs1 Z2 lita und §89 Abs1 iVm §25 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich sind Verfahren über die Anträge des W T auf Übergang der Entscheidungspflicht vom Landeshauptmann von Niederösterreich über Berufungen gegen zwei Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 6. März 1992, Z12-G-8831 und 12-G-87137, womit Ansuchen um Bewilligung der Verlegung zweier Konzessionen zur Ausübung des Taxigewerbes - gestützt auf §49 Abs2 GewO 1973 iVm §10 Abs2 Gelegenhei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Obersten Gerichtshof sind infolge Revision bzw. Rekurs Amtshaftungsklagen anhängig, im Zuge deren der Oberste Gerichtshof seiner Auffassung zufolge die - die Passivlegitimation der beklagten (zweitbeklagten) Parteien begründende - Bestimmung des §1 Abs3 Amtshaftungsgesetz (AHG), BGBl. 20/1949 idF der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1989 (WGN 1989), BGBl. 343/1989, anzuwenden hat. Aus Anlaß dieser Verfahren hat der Erste Senat des Obersten Geric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich stellte zum AZ G37/93 auf Grund seines Kammerbeschlusses vom 22. Jänner 1993 in dem bei ihm anhängigen Verfahren über die Berufung des F B gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 13. Oktober 1992, ZVerkR-340031/2-1992/Atz, womit ein Antrag um Bewilligung der Anbringung einer Warnleuchte mit blauem Licht am Privatfahrzeug wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde, ge... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art102 Abs1B-VG Art129a Abs2GelVerkG §15 Abs4
Leitsatz: Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabhängigen
Verwaltungssenats mit Berufung regelnden Bestimmung des GelVerkG
mangels Zustimmung der Länder zur Kundmachung in einer Angelegenheit
der mittelbaren Bundesverwaltung
Rechtssatz: §15 Abs4 GelVerkG, BGB... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/13 Amtshaftung, Organhaftpflicht, Polzeibefugnis-Entschädigung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art23 Abs1B-VG Art23 Abs4AHG §1 Abs3
Leitsatz: Keine schrankenlose Ermächtigung des Bundesverfassungsgesetzgebers
an den einfachen Bundesgesetzgeber zur Erlassung näherer Bestimmungen
zur Amtshaftung; kein Widerspruch der durch die Wertgrenzen-Nov
zusätzlich begründeten Haftung zur ungeteilten Hand desjenigen
Rechtstr... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art102 Abs1B-VG Art129a Abs2GüterbeförderungsG §15b Abs5
Leitsatz: Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabhängigen
Verwaltungssenats mit Berufung regelnden Bestimmung des
GüterbeförderungsG mangels Zustimmung der Länder zur Kundmachung
in einer Angelegenheit der mittelbaren Bundesverwaltung
Rechtssatz: §1... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art102 Abs1B-VG Art129a Abs2KFG 1967 §123 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabhängigen
Verwaltungssenats mit Berufung regelnden Bestimmung des KFG 1967
mangels Zustimmung der Länder zur Kundmachung in einer Angelegenheit
der mittelbaren Bundesverwaltung
Rechtssatz: §123 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die jeweils erstbeschwerdeführende Gesellschaft schloß mit dem jeweiligen Zweitbeschwerdeführer bzw. der jeweiligen Zweitbeschwerdeführerin Mietverträge ab, um in den gemieteten Objekten Drogeriemärkte zu errichten. Die Anträge der erstbeschwerdeführenden Gesellschaft auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung wurden mit den Bescheiden der Grundverkehrslandeskommission Salzburg vom 20. Mai 1992, Zl. GVLK-4/268/9-1991 (B1074/92), vom 19. Mai 1992, Zl. ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6Sbg GVG 1986 §8 Abs1 litdSbg GVG 1986 §8 Abs1 liteSbg GVG 1986 §10 Abs1 Z6
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu
der Errichtung von Drogeriemärkten einer deutschen Gesellschaft
dienenden Mietverträgen wegen Widerspruchs zu
regionalwirtschaftl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Salzburger Landesregierung beschloß am 31. Mai 1991 auf Ersuchen des Salzburger Landtages, beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art138 Abs2 B-VG die Feststellung zu beantragen, daß die Erlassung eines Gesetzes, das dem von der Salzburger Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Landesgesetzes, mit dem das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 geändert werden soll, entspricht, in die Zuständigkeit der Länder fällt. 1.1. Der Entwurf dieses Landes... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1992 BGBl 276 ArtI Z1B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art15 Abs1B-VG Art15 Abs9B-VG Art138 Abs2Sbg AltstadterhaltungsG 1980
Leitsatz: Keine Zuständigkeit des Bundes oder der Länder zur Erlassung eines
dem vorgelegten Gesetzesentwurf der Salzburger Landesregierung
entsprechenden Gesetzes betreffend Änderung des
Sbg AltstadterhaltungsG 1980; Fests... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, welche aufgrund der ihr nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz erteilten Konzession zum Betrieb der Vertragsversicherung befugt ist; ihre Aktien stehen in schweizerischem Besitz. Mit Kaufvertrag vom 4. Februar 1991 erwarb sie eine Liegenschaft in der Innenstadt von Innsbruck, auf der sich ein Zinshaus befindet, dessen Wohn- und Geschäftsräume langfristig vermietet sind. Diesem Rechtserwer... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art15 Abs1StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbTir GVG 1983 §1 Abs1 Z2 litbTir GVG 1983 §4 Abs2Tir GVG 1983 §4 Abs2 litaVersicherungsaufsichtsG §77
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. A. 1. Die Kärntner und die Oberösterreichische Landesregierung stellten gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge, bestimmte Wortfolgen in den §§2 und 132 des Berggesetzes 1975, BGBl. 259, idF der Berggesetznovelle 1990, BGBl. 355, (im folgenden kurz als "BergG" zitiert), als verfassungswidrig aufzuheben. Die Oberösterreichische Landesregierung begehrt darüber hinaus, bestimmte Wortfolgen im §5 sowie (jeweils zur Gänze) den §145 und den §238 Abs5 BergG al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. A. 1. Die Kärntner und die Oberösterreichische Landesregierung stellten gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge, bestimmte Wortfolgen in den §§2 und 132 des Berggesetzes 1975, BGBl. 259, idF der Berggesetznovelle 1990, BGBl. 355, (im folgenden kurz als "BergG" zitiert), als verfassungswidrig aufzuheben. Die Oberösterreichische Landesregierung begehrt darüber hinaus, bestimmte Wortfolgen im §5 sowie (jeweils zur Gänze) den §145 und den §238 Abs5 BergG al... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/01 Bergrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z10B-VG Art10 Abs1 Z12B-VG Art15 Abs1B-VG Art102B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandBergG 1975 §2 idF BGBl 355/1990 BergG 1975 §5 idF BGBl 355/1990 BergG 1975 §132 idF BGBl 355/1990 BergG 1975 §145BergG 1975 §238 Abs5 idF BGBl 355/1990
Leitsatz: Kompetenz des Bundes zur Regelung der Nachnutzung aufgelassener
Bergwerke zB zur Müllablagerung im R... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/01 Bergrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z10B-VG Art10 Abs1 Z12B-VG Art15 Abs1B-VG Art102B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandBergG 1975 §2 idF BGBl 355/1990 BergG 1975 §5 idF BGBl 355/1990 BergG 1975 §132 idF BGBl 355/1990 BergG 1975 §145BergG 1975 §238 Abs5 idF BGBl 355/1990
Leitsatz: Kompetenz des Bundes zur Regelung der Nachnutzung aufgelassener
Bergwerke zB zur Müllablagerung im R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Gemeindeinstanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Obdach vom 21. Mai 1991 erging an die beschwerdeführende Stadtgemeinde - nach Einholung eines Gutachtens eines Bausachverständigen - gemäß §70 a Stmk BauO 1968 der Auftrag, die auf dem Grundstück Nr. 1145/3 bzw. auf der Baufläche Nr. 203 der KG Granitzen durchgeführten Bauarbeiten (nämlich die Verlegung einer 25 m langen Gußrohrleitung von 700 mm Durchmesser, welche am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Bundesregierung stellt aufgrund ihres Beschlusses vom 9. Juli 1991 beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art138 Abs2 B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, ob die Erlassung einer gesetzlichen Regelung, wie sie sich aus ArtI des dem Antrag als Beilage angeschlossenen Gesetzesentwurfes, mit dem vom gesundheitlichen Standpunkt aus an Pflegeheime zu stellende Anforderungen getroffen werden und die Gewerbeordnung 1973 geändert wird (Pf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Bundesregierung stellt aufgrund ihres Beschlusses vom 9. Juli 1991 beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art138 Abs2 B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, ob die Erlassung einer gesetzlichen Regelung, wie sie sich aus ArtI des dem Antrag als Beilage angeschlossenen Gesetzesentwurfes, mit dem vom gesundheitlichen Standpunkt aus an Pflegeheime zu stellende Anforderungen getroffen werden und die Gewerbeordnung 1973 geändert wird (Pf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z12B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art15 Abs1B-VG Art138 Abs2
Leitsatz: Feststellung der Zuständigkeit der Länder zur Erlassung von
Vorschriften bezüglich der Erhaltung und des Betriebes von Heimen
für Personen, die wohl ständiger Pflege, aber bloß fallweiser
ärztlicher Betreuung bedürfen (Pflegeheime) ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z12B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art15 Abs1B-VG Art138 Abs2
Leitsatz: Feststellung der Zuständigkeit der Länder zur Erlassung von
Vorschriften bezüglich der Erhaltung und des Betriebes von Heimen
für Personen, die wohl ständiger Pflege, aber bloß fallweiser
ärztlicher Betreuung bedürfen (Pflegeheime) ... mehr lesen...