Am 10. Februar 1994 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin seitens der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse folgender Bescheid vom 2. Februar 1994 erlassen: "B E S C H E I D Als Betriebsnachfolger der Firma H, Malermeister, 3910 Zwettl, haften Sie zur ungeteilten Hand für die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren von S 1.017.147,37 und 10,5 % Verzugszinsen p.a. ab 01.09.1993. Sie sind verpflichtet, diesen Betrag binnen 14 Tagen nac... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Jänner 1994 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, die Beschwerdeführerin hafte als Betriebsnachfolger der D. GmbH zur ungeteilten Hand mit dieser für deren rückständige Sozialversicherungsbeiträge (samt Nebengebühren) in der Höhe von S 635.455,36 zuzüglich Zinsen seit 30. September 1993 und sei verpflichtet, diesen Betrag binnen 14 Tagen zu zahlen. Begründend wurde im wesentlichen ausgeführt, über das Vermögen der D. GmbH sei am 30. September 1993 der ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;
Rechtssatz: Welche Betriebsmittel den "Erwerber" gemäß § 67 Abs 4 ASVG in die Lage versetzen, den Betrieb fortzuführen und somit WESENTLICH sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und hängt im besonderen von Art und Gegenstand des Betriebes ab (mit erläuternden Beispielen und Judikaturhinweisen bzw Literaturhinweisen). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Überlassung von Betriebsmitteln aufgrund eines Mietvertrages ist kein "Erwerb" iSd § 67 Abs 4 ASVG. Die Frage, welche Betriebsmittel die wesentlichen Betriebsmittel des Betriebsvorgängers sin... mehr lesen...
Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 15. März 1993, Sa N2/93, wurde über das Vermögen der X-AG das Ausgleichsverfahren eröffnet. Im Zuge des Ausgleichsverfahrens wurden zur geplanten Fortführung der betrieblichen Tätigkeit dieser Gesellschaft zwei Auffanggesellschaften, nämlich die K-GesmbH und die Z-GesmbH, gegründet, die mit Kaufverträgen vom 27. Mai 1993 Teile des Anlagevermögens der X-AG erwarben. Die übrigen Teile des Anlagevermögens, insbesondere die Liegenschaften, wur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;ASVG §67 Abs5 idF 1986/111;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/08/0052
Rechtssatz: Mit E 30.11.1996, 1381, 1382/95, sprach der VfGH (vor dem Hintergrund der Neufassung des § 67 Abs 5 ASVG durch da... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 6. April 1995 ersuchte die Beschwerdeführerin die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse, ein gegen Reinhard E geführtes Versteigerungsverfahren einzustellen, widrigenfalls Exzindierungsklage eingebracht werde. Die Firma Ing. Ursula E habe Teile der Firma Reinhard E sowie die Büroräumlichkeiten in Wien, X-Straße, inklusive Einrichtungsgegenstände und Betriebsmittel am 2. November 1994 unter Übernahme der bestehenden Bankkredite, sowie des Kredites der BÜRGES-Förderungsban... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVGNov 41te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/08/0187 E 14. November 1995 RS 3(hier: Rechtslage nach der 41ten ASVG-Nov, BGBl 1986/111) Stammrechtssatz Der Erwerbsvorgang gem § 67 Abs 4 ASVG muß sich auf einen lebenden bzw lebensfähigen (aktivierbaren oder reaktivierbaren) Betrieb (Unternehmen), dh auf eine organisierte Erwerbsgelegenheit a... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;ASVGNov 41te;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Betriebsvorgänger an einem anderen Standort mit anderen Betriebsmitteln einen Betrieb führt, ist für die Betriebsnachfolge iSd § 67 Abs 4 ASVG unerheblich, wenn der Erwerber mit den erworbenen Betriebsmitteln in die Lage versetzt wurde, den Betrieb bzw Teilbetrieb fortzuführen (hier: A... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVGNov 41te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 3(hier: In diesem Sinn ist auch der Ausdruck "Erwerber" in § 67 Abs 4 idF der 41ten ASVG-Nov, BGBl 1986/111, zu verstehen, Hinweis E 14.11.1995, 94/08/0187). Stammrechtssatz Als "Betriebsnachfolger" gem § 67 Abs 4 ASVG (unter dem Gesichtspunkt... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1991, Zl.90/08/0030, verwiesen. Daraus ist noch folgendes von Bedeutung: Das Schreiben des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers vom 18. Jänner 1988 an die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse ist so zu deuten, daß der Beschwerdeführer damit die Zustellung eines allenfalls bereits erlassenen, der Zwangsvollstreckung in der BRD für eine Forderung der mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §35 Abs1;ASVG §58 Abs2;ASVG §67 Abs2;ASVG §67 Abs4;
Rechtssatz: Die iSd § 35 Abs 1 ASVG als Dienstgeber zu qualifizierenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes schulden die auf den Versicherten und den Dienstgeber entfallenden Beiträge schon gemäß § 58 Abs 2 ASVG. § 67 Abs 2 ASVG stellt hingegen - in einem solchen Fall - nur klar, daß... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Oktober 1993 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin als Betriebsnachfolgerin gemäß den §§ 67 Abs. 4 und 83 ASVG verpflichtet sei, der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse die auf einem näher bezeichneten Beitragskonto der Betriebsvorgängerin, der protokollierten Firma I. GmbH, rückständigen restlichen Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit vom November 1991 bis März 1992 samt Nebengebühren im Betrage von S 29.102,47 zuzüglich ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Als "Betriebsnachfolger" gem § 67 Abs 4 ASVG (unter dem Gesichtspunkt der Nachfolge unter Lebenden) ist jene Person zu verstehen, die den Betrieb oder einen organisatorisch selbstständigen Teilbetrie... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;
Rechtssatz: Dadurch, daß eine Person Inventargegenstände und einen Großteil der Ware eines Betriebs kauft, erwirbt sie im Wege von Veräußerungsgeschäften die nach Betriebsart bzw Betriebsgegenstand (hier: Einzelverkauf von Textilien) wesentlichen Betriebsmittel und ist daher ungeachtet des Umstandes, daß sie die Betriebsräumlichkeiten nicht vo... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;
Rechtssatz: Der Erwerbsvorgang gem § 67 Abs 4 ASVG muß sich auf einen lebenden bzw lebensfähigen (aktivierbaren oder reaktivierbaren) Betrieb (Unternehmen), dh auf eine organisierte Erwerbsgelegenheit als Objekt im Rechtsverkehr, in der die durch die Betriebsart und der Betriesgegenstand bestimmten personellen, sachlichen und ideellen Werte (B... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 16. September 1987 verpflichtete die beschwerdeführende Wiener Gebietskrankenkasse die Firma "Dipl.Ing. G KG", Hoch- und Tiefbau in W, als Betriebsnachfolger gemäß §§ 67 Abs. 6 und 83 ASVG die auf dem Beitragskonto des Betriebsvorgängers "Firma B KG" in W, rückständigen Sozialversicherungsbeiträge im Betrag von S 579.832,04 zuzüglich Verzugszinsen zu bezahlen. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe die B KG in W ein Unternehmen geführt, das sich im wesentlich... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §67 Abs6;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des Wortlautes § 67 Abs 6 ASVG ("haftet dieser Betriebsnachfolger ohne Rücksicht auf das dem Betriebsübergang zugrundeliegende Rechtsgeschäft wie ein Erwerber gemäß Abs 4") ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber auch bei diesem Haftungstatbestand eine rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen Betri... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §67 Abs6;
Rechtssatz: Wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 67 Abs 6 ASVG ergibt, regelt diese Bestimmung nicht wie § 67 Abs 4 ASVG eine Erwerberhaftung, sondern eine Betriebsnachfolgehaftung "ohne Rücksicht auf das dem Betriebsübergang zugrundeliegende Rechtsgeschäft". Es ist nicht der Erwerb des betreffenden Betriebes auf Grund ein... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 20. Februar 1990 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß der Beschwerdeführer als Betriebsnachfolger gemäß § 67 Abs. 6 Z. 1 und 3 und Abs. 7 ASVG verpflichtet sei, die auf dem Beitragskonto des Betriebsvorgängers AS, rückständigen Sozialversicherungsbeiträge ab 17. Oktober 1987 bis 16. Oktober 1988, erster Nachtrag Februar 1988, zweiter Nachtrag April 1988 samt Nebengebühren (Verzugszinsen verrechnet bis 14. Februar 1990) in der Höhe von S 332.470,0... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/07 91/08/0061 4 Stammrechtssatz Wer einen Betrieb auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger (Beitragsschuldner) erworben hat, haftet nach § 67 Abs 4 ASVG ungeachtet seiner Zugehörigkeit zum Personenkreis des Abs 6 legcit. ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §67 Abs5;ASVG §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/07 91/08/0041 4 Stammrechtssatz Der Haftungsausschluß gem § 67 Abs 5 ASVG (Erwerb aus Konkurs oder Vollstreckungsverfahren) gilt auch für Betriebsnachfolger nach Abs 6 legcit (familia suspecta), unter anderem deshalb, weil Abs 5 legcit den Anwendungsbereich des Abs 4 l... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 7. Februar 1990 sprach diese aus, daß die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 6 Z. 3 ASVG verpflichtet sei, einen Betrag von S 407.520,77 zu bezahlen. Begründend wird ausgeführt, "die MS KG" (im folgenden KG) schulde für die bei ihr in Beschäftigung gestandenen Dienstnehmer die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Februar 1989 bis einschließlich Oktober 1989 in der im Spruch: genannten Höhe. Über das Vermögen der KG sei a... mehr lesen...
Über das Vermögen des Walter S. wurde am 6. März 1990 das Konkursverfahren eröffnet. Auf Grund des am 23. April 1990 mit dem Masseverwalter abgeschlossenen Kaufvertrages erwarb die Mitbeteiligte, die Ehegattin des Gemeinschuldners, das zur Konkursmasse gehörende Unternehmen. Mit Bescheid vom 4. Jänner 1991 sprach die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse aus, daß die Mitbeteiligte als Betriebsnachfolger gemäß § 67 Abs. 6 in Verbindung mit § 67 Abs. 4 und § 83 ASVG verpflichtet se... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer einen Betrieb auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger (Beitragsschuldner) erworben hat, haftet nach § 67 Abs 4 ASVG ungeachtet seiner Zugehörigkeit zum Personenkreis des Abs 6 legcit. Im RIS seit 07.04.1992 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Als "Betriebsnachfolger" gem § 67 Abs 4 ASVG (unter dem Gesichtspunkt der Nachfolge unter Lebenden) ist jene Person zu verstehen, die den Betrieb oder einen organisatorisch selbstständigen Teilbetrie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Als "Betriebsnachfolger" gem § 67 Abs 4 ASVG (unter dem Gesichtspunkt der Nachfolge unter Lebenden) ist jene Person zu verstehen, die den Betrieb oder einen organisatorisch selbstständigen Teilbetrie... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Haftungsausschluß gem § 67 Abs 5 ASVG (Erwerb aus Konkurs oder Vollstreckungsverfahren) gilt auch für Betriebsnachfolger nach Abs 6 legcit (familia suspecta), unter anderem deshalb, weil Abs 5 legcit den Anwendungsbereich des Abs 4 legcit einschränkt, während Abs 6 legcit auf Abs 4 legcit verweist. Im RIS seit 07.04.1992 mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2703/80 E 22. Dezember 1983 VwSlg 11273 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsbestimmung des §67 Abs 4 ASVG findet auf den Erwerb eines Betriebes (Teilbetriebes) aus einer Konkursmasse oder im Zuge einer Zwangsvollstreckung keine Anwendung (Hinweis E 30.11.1983 82/08/0021). ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/07 91/08/0061 4 Stammrechtssatz Wer einen Betrieb auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger (Beitragsschuldner) erworben hat, haftet nach § 67 Abs 4 ASVG ungeachtet seiner Zugehörigkeit zum Personenkreis des Abs 6 legcit. ... mehr lesen...