RS VwGH Erkenntnis 1992/04/07 91/08/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Wer einen Betrieb auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger (Beitragsschuldner) erworben hat, haftet nach § 67 Abs 4 ASVG ungeachtet seiner Zugehörigkeit zum Personenkreis des Abs 6 legcit.

Im RIS seit
07.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten